von Sentoki am 27.11.2015, 12:42 Uhr |
Schwangerschft und Arbeitsverbot 100% gehalt?
Hallo,
Ich bin total verwirrt.
Ich befinde mich in der Frühschwangerschaft.
Meine chefs wollen mich aus dem Dienst rausnehmen haben sie mir heute mitgeteilt.
Da sie mich nicht Finanziell halten können.
Ich denke mal das ich ein Beschäftigungs verbot bekomme von meinen Chefs.
Ich arbeite in der Ambulanten Pflege. !
Nun. Meine Schwester sagt, das ich dann viel viel weniger Geld bekomme. werde in den nachsten 9 Monaten. Danach nochmal davon 65% Weniger.
Ich verstehe das Prinzip nicht!!!
AOK plus habe ich ebend angerufen. Die sagte mir, egal ob AG oder Arzt mir ein Arbeitsverbot gibt, ich bekomme 9 Monate meinen vollen Lohn!!!
Können meine Chefs irgentwie tricksen? Das ich evtl Einbußen habe? Zb wenn die sagen ich werde Beurlaubt?
Ich hoffe sie können es mir simpel erklären. Meine schwester hat es versucht aber ich kann es nicht begreifen warum ich nur 65% vom Lohn erhalten soll?
Das ist mir unbegreiflich.
Ich habe tierische Angst, von ca 700 € Leben zu müssen.
Im US sieht man noch kein Embryo. Ca in 2 wochen meinte mein Arzt.
Ich bin ab nächste Woche krank geschrieben.
Re: Schwangerschft und Arbeitsverbot 100% gehalf
Antwort von Julia+Christopher am 27.11.2015, 12:52 Uhr
Wenn du schwanger bist und dein AG dir keinen Arbeitsplatz bieten könne, der dem Mutterschutz entspricht, bemomst du ein Beschäftigungsverbot vom AG. In deisem Fall bekommst du dein volles geahlt bzw. ich glaube den durchschnitt der letzten drei Monate.
Was du vermeiden solltest ist eine Krankschreibung. in dem Fall bekommst du mur Krnkengels also ca. 2/3.
anscheinend hast du aber noch keinen Mutterpass, von daher dürfte es schwierig werden jetzt schon ein BV zu bekommen, wenn die Schwangerschaft noch nocht einmal einwandfrei nachgewiesen ist. Ich hätte noch die Füsse still gehalten gegenüber dem AG. Wen die Schwangerschaft hält, hast du Kündigungsschutz, ansosnten könnte ein fieser AG die Gelegenheit nutzen dich schnell zu kündigen bevor es das nächste Mal klappt.
Re: Schwangerschft und Arbeitsverbot 100% gehalt?
Antwort von strohga am 27.11.2015, 14:42 Uhr
also bei mir war es so dass ein Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber ( Krankenhaus) erteil wurde, ich bekam das volle Grundgehalt, jedoch ohne die Schichtzulagen
Re: Schwangerschft und Arbeitsverbot 100% gehalt?
Antwort von Julia+Christopher am 27.11.2015, 14:46 Uhr
Du hättest auch die Schichtzulagen erhalten müssen. Du darfst durch die Schwangerschaft nicht schlechter gestellt werden!
Re: Schwangerschft und Arbeitsverbot 100% gehalt?
Antwort von Oktaevlein am 27.11.2015, 17:28 Uhr
"aus dem Dienst rausnehmen [...] Da sie mich nicht Finanziell halten können."
Also ein Beschäftigungsverbot bekommst du nur, wenn durch deine Arbeit dein Leben oder/und das Leben des Babys in Gefahr ist, aber ganz sicher nicht, weil dein Arbeitgeber einen finanziellen Engpass hat. Und ja: er muss dir auch während eines Beschäftigungsverbots (egal ob durch den Arzt oder durch den Arbeitgeber) deinen vollen Lohn zahlen.
Da musst du drauf bestehen, auch wenn dein Arbeitgeber im Moment vielleicht denkt, er müsse das nicht. Ich meine aber, dass er das Geld (zum Teil?) von der Krankenkasse zurückbekommt, das weiß ich aber nicht so genau.
Ich hatte jedenfalls ein Beschäftigungsverbot durch meinen Frauenarzt und habe während dieser Zeit mein volles Gehalt bekommen.
Du darfst durch die Schwangerschaft nicht benachteiligt werden und kündigen kann dir der Arbeitgeber jetzt auch nicht.
Re: Schwangerschft und Arbeitsverbot 100% gehalt?
Antwort von Christine70 am 30.11.2015, 12:38 Uhr
Nein, den Nachtzuschlag z. b. bekäme sie dann nicht. Würde sie schwanger weiterarbeiten, dürfte sie ja keine nachtschicht mehr arbeiten, also bekäme sie dann auch keinen nachtzuschlag mehr. der steht einem nämlich nur zu, wenn man nachts mindestens zwei stunden arbeitet zwischen 23 uhr und 6 Uhr morgens.
Re: Schwangerschft und Arbeitsverbot 100% gehalt?
Antwort von Julia+Christopher am 30.11.2015, 21:51 Uhr
Selbstverständlich! Auch wenn sie wegen Mutterschutz estimmungen keine Nachschichten mehr arbeiten kann und dies vorher gemacht hat, steht einem der Durchschnitt der letzten drei mOnate zu.
Siehe Paragraph 11 MuschG.
Re: Umlageverfahren U2
Antwort von Inkadye am 05.12.2015, 23:07 Uhr
Hallo,
bei einem individuellen Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz greift das Umlageverfahren U2. Dies bedeutet, du bekommst in der Zeit des Besch.-Verbotes dein normales Gehalt, der Arbeitgeber kann aber einen großen Teil (oder sogar alles, das weiß ich leider nicht) von der Krankenkasse zurückfordern.
Das mit den 65 % verstehe ich allerdings überhaupt nicht, auch in der Zeit des Mutterschutzes zahlt anteilig der Arbeitgeber sowie die Krankenkasse, so dass man auf sein Gehalt kommt.
Sich dauerhaft krankschreiben lassen ist allerdings wirklich ungünstig, da man nach 6 Wochen nur Krankengeld von der Krankenkasse bekommt, und das ist definitiv weniger als das Gehalt.
Gruß
Inkadye
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