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von Mutti69  am 19.09.2017, 8:16 Uhr

Nein, bzw. hat er das ja...

Es ist egal, ob er die Versicherung über den Versender gewährleistet oder, falls er als Päckchen verschickt, ggf. selber für einen möglichen Schaden aufkommt. Das ist zulässig.

Wenn er z.B. einen Warenwert von 34 Euro auf die Reise bringt und die Ware kommt nicht an, muss ER die 34 Euro tragen.

Es ist bislang kein Schaden entstanden. Die Ware ist noch heile aber eben NICHT beim Käufer.

 
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