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Geschrieben von speedy am 12.05.2015, 19:16 Uhr

ja, aber da kann ich nichtmehr wie früher Unstimmigkeiten melden

Das ist neuerdings echt blöd geregelt. Du kannst einen Fall einleiten unter "Rückgabe" , da gibt es dann irgendwo die Option, dass du die Sache wegen eines Mangels zurückgeben möchtest.
Wird also zusammen mit dem Widerruf abgehandelt, obwohl das definitiv rechtlich nicht dasselbe ist und komplett andere Rechtsfolgen hat... Habe ich auch schon an eb... Geschrieben, doch natürlich juckt die das nicht die Bohne...

Gruß, Speedy

 
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