Geschrieben von NinaC am 13.09.2016, 9:21 Uhr |
Hilfe benötigt/ Geldberechnung in EZ bei BV?
Ist hier Jemand, der sich mit den Rechtsfragen auskennt bzgl. BV-Geld-Berechnung? Oder ist hier Jemand, der auch OTA/OP-Schwester ist und stolze Mutter sein darf?
Re: Hilfe benötigt/ Geldberechnung in EZ bei BV?
Antwort von Port am 13.09.2016, 17:21 Uhr
Frag im Expertenforum "Recht" bei Frau Bader nach, da kennen sich einige aus. Dort musst Du Deine Frage allerdings genauer stellen.
Re: Hilfe benötigt/ Geldberechnung in EZ bei BV?
Antwort von Danyshope am 13.09.2016, 17:48 Uhr
BV in EZ gibt es nicht. Ausnahme, Du arbeitest TZ innerhalb der EZ und bekommst dann ein BV.
EZ vorzeitig beenden um wieder VZ zu machen im Wissen das es ein BV gibt geht auch nicht, das nennt sich dann Sozialbetrug.
Und nur wegen des Jobs heißt es nicht das es wieder ein BV gibt, selbst dann nicht wenn es das bei der ersten Schwangerschaft gab. Jede Schwangerschaft ist einzigartig und bei jeder darf der AG wieder neu entscheiden.
Gibt es eigentlich unstolze Mütter?
Re: Hilfe benötigt/ Geldberechnung bei BV nach EZ?
Antwort von NinaC am 13.09.2016, 23:19 Uhr
Es geht nicht um BV in EZ! Danach!
..und ja, um dich zu informieren - es gibt Jobs in dem man BV ausgeprochen bekommt automatisch, nur zur Info. Bitte informieren!
Auf jede weitere Hilfe deinerseits verzichte ich gerne. Scheinst nicht ganz zu verstehen worum es geht..
Re: Hilfe benötigt/ Geldberechnung in EZ bei BV?
Antwort von NinaC am 13.09.2016, 23:21 Uhr
Vielen Dank! ;-)
Re: Hilfe benötigt/ Geldberechnung in EZ bei BV?
Antwort von Oktaevlein am 14.09.2016, 10:00 Uhr
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich deine Frage richtig verstehe. Meinst du, dass du jetzt ein Beschäftigungsverbot hast und wissen möchtest, wie hoch dein Elterngeld sein wird?
Ich kann nur von mir sprechen (bin aber keine OP-Schwester): ich hatte ebenfalls ein BV während der Schwangerschaft. Während eines BV bekommt man ja normalerweise sein bisheriges Gehalt weiter gezahlt. Also ist das Elterngeld später genauso hoch als wenn man kein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft gehabt hätte.
Re: Hilfe benötigt/ Geldberechnung in EZ bei BV?
Antwort von malini am 14.09.2016, 10:10 Uhr
Bist du jetzt aktuell Vollzeit arbeiten und schwanger?
Das Gehalt im BV läuft normal weiter, deswegen wird das auch voll fürs Elterngeld berechnet.
Re: Hilfe benötigt/ Geldberechnung bei BV nach EZ?
Antwort von Mutti69 am 14.09.2016, 10:58 Uhr
Frech...
Ich interpretiere die Frage so,
Antwort von lisi3 am 14.09.2016, 13:24 Uhr
dass die Fragestellerin in Elternzeit ist und schwanger. Die Elternzeit endet demnächst und es greift ein Berufsverbot. Nun möchte sie möglicherweise wissen, ob und wieviel Geld sie dann bekommt.
Zur Beantwortung der Frage kann ich leider nichts beitragen.
Re: Hilfe benötigt/ Geldberechnung bei BV nach EZ?
Antwort von Danyshope am 14.09.2016, 16:08 Uhr
Kannst Dir gerne Auskunft bei Fr. Bader im Rechtsforum holen. evtl glaubst Du der Aussage einer Anwältin für Sozialrecht ja mehr. Aber wahrscheinlich gefällt dir die Antwort auch nicht.
Ich bin mir jedenfalls bei meiner Aussage zu 10000% sicher das sie richtig ist. Fraglich eher ob Deine Fragestellung die richtige ist. Bei dem Eröffnungsthread fragst Du nach Verdienst bei einem BV bei EZ. Nicht um das was Du nach der EZ bekommen würdest. Wenn du also entsprechende Antworten haben willst, dann stell auch die richtige Fragen.
Und um Deine Frage zu beantworten, man bekommt IMMER das in einem BV was man auch ohne BV bekommen würde. Bei EZ ohne Verdienst also nichts, bei TZ eben TZ-Gehalt, bei VZ eben VZ-Gehalt, beim wechseln innerhalb dieser Arten eben entsprechend dann das was gerade aktuell ist.
Folgendes möchte ich nur wissen...
Antwort von NinaC am 15.09.2016, 8:09 Uhr
Ich schildere meine Lage jetzt mal:
Ich habe im März einen Sohn bekommen.
In der SS hatte ich ein BV, weil ich in meinem Job einfach nicht arbeiten darf...und das ist sicher so!
Denke nicht, dass es gut ist, schwanger im Röntgenstrahlengang und im Umgang mit evtl. infektiösen Körperflüssigkeiten oder Gasnarkodendunst zu arbeiten...
Meinem AG habe ich bereits nur angekündigt, dass ich nach einem Jahr in reduzierter Stundenzahl wieder die Arbeit aufnehmen würde. Es ist aber bis jetzt nichts schriftlich informe eines Änderunsvertrages vereinbart.
Angenommen, ich werde noch vor meinem Arbeitsantritt wieder schwanger, wie berechnet sich dann mein "neues" BV-Geld?
Nach den min. 30h, die ich wieder arbeiten möchte, obwohl nichts vereinbart ist weiter schriftlich
oder
zählen zur Berechnung meine letzten Gehaltsabrechnungen? Nur das ist meine Frage. Wonach es sich dann richtet.
Ist es jetzt verständlicher?
Meine Anfangsfrage war auch eher, ob es hier Jmd gibt, der sich damit auskennt, um dann die genauere Sachlage zu schildern..
Re: Folgendes möchte ich nur wissen...
Antwort von Strudelteigteilchen am 15.09.2016, 11:34 Uhr
Die entscheidende Info fehlt: Für wie lange hast Du Erziehungszeit eingereicht? Wolltest Du nach einem Jahr innerhalb der Erziehungszeit Teilzeit arbeiten, oder hast Du nur ein Jahr Erziehungszeit eingereicht und wolltest danach Deinen normalen Vertrag dauerhaft auf Teilzeit ändern?
Übrigens darf Dein AG Dich auch anders einsetzen, statt ein BV zu verhängen, zum Beispiel am Empfang oder im Büro.
Re: Folgendes möchte ich nur wissen...
Antwort von Bajuli am 16.09.2016, 9:55 Uhr
Also auf das BV würde ich mich jetzt mal nicht verlassen.
Genauso wie Anästhesisten im OP weiter eingesetzt werden dürfen, wenn die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden könntest du als Springer arbeiten.
Oder im Zweifelsfall im OP-Management helfen. Telefondienst Patienten abrufen usw.
Zumindestens würde ich mich gut informieren. Nicht dass du von einem BV ausgehst, keine Betreuung für dein Kind hast und einen adäquaten Arbeitsplatz hättest.
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