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Geschrieben von Möhrchen am 04.05.2017, 12:11 Uhr

Gerichtsvollzieher-schweigepflicht...

Wenn die Oma direkt an den Gerichtsvollzieher überwiesen hat, dann ist sie nicht mehr unbeteiligt...da kann der gute Mann doch nicht wissen, dass die Oma nur zahlen soll...dann hätte der Weg so aussehen sollen: Oma überweist an AP und die überweist an den Gerichtsvollzieher...

Sie hat dann ja nicht nur die Forderung, sondern auch gleich die Kosten für den Gerichtsvollzieher bezahlt...

Natürlich steht es einem frei, eine Beschwerde bei der entsprechenden Behörde einzureichen, wenn nicht die Oma, sondern die AP direkt überwiesen hat - denn grundsätzlich gibt es da selbstverständlich eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit.

Mit "Dritte" ins Boot holen, ist m.E. gemeint, dass der Gerichtsvollzieher z.B. über die Rentenversicherung in Erfahrung bringen darf, ob bzw. wo jemand ggf. ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hat (um dort den Lohn zu pfänden)...er darf bei den entsprechenden Behörden Auskunft einholen, ob bzw. welches Kfz auf eine Person angemeldet ist...ob/welche Konten bei diversen Banken bestehen...

 
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