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Geschrieben von Alexa1978 am 04.05.2017, 9:08 Uhr

Gerichtsvollzieher-schweigepflicht...

Deine Oma hat direkt an den Gerichtsvollzieher überwiesen? Ich denke, das alleine legitimiert sie für eine Auskunft. Ihre Daten (Name) liegen auf, sie ist somit auch nicht "jede".

 
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