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Geschrieben von Christine70 am 03.05.2017, 21:50 Uhr

Gerichtsvollzieher-schweigepflicht...

Nagel mich jetzt nicht fest, ich bin kein Anwalt, aber ich hab einen GVZ a. D. im Bekanntenkreisund er meinte mal, wenn ein GVZ kommt und man kann die Schulden NICHT begleichen in dem Moment, dann darf er Dritte ins Boot holen.

In deinem Fall war das ja so. Du konntest nicht zahlen in dem Moment.
Dann rief die Oma bei ihm an, also wurde sie eingeweiht. Vielleicht hat sie gesagt, sie möchte wissen an wen das Geld geht, (was IHR gutes Recht ist) sonst zahlt sie nicht. In dem Fall hat er gegen kein Gesetz verstoßen.

Aber wie gesagt, ohne Gewähr !

 
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