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Geschrieben von speedy am 22.04.2016, 12:19 Uhr

Gasabrechnung korrigieren lassen?

Hi,
der Anbieter hat insofern recht, als dass die meisten in ihren AGB stehen haben, dass man entweder die Ablesung gestatten muss oder bis zu einem bestimmten Termin die Ablesung selbst vornehmen und melden muss. Geschieht dies nicht (aus welchen Gründen auch immer), ist der Anbieter berechtigt, die Abrechnung als Schätzung vorzunehmen. Er muss dann auch bei verspäteter Meldung des Zählerstands tatsächlich keine neue Abrechnung erstellen. Das ist auch durchaus rechtens so. Auch die Möglichkeit einer Zwischenabrechnung gibt es nicht bei jedem Anbieter.

So bleibt dir nur, den Abschlag hoch setzen zu lassen oder selbst anzusparen.

Gruß, Speedy

 
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