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Geschrieben von speedy am 08.05.2016, 17:48 Uhr

Elternzeit verlängern

Wenn du irgeneinen plausiblen Grund nennst, kannst du auch noch nach der Bewilligung splitten. Wüßte keinen, bei dem solch eine nachträgliche Änderung abgelehnt wurde. Muss halt nur begründet sein.
LG Speedy

 
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