Geschrieben von bettina_7 am 22.01.2015, 20:07 Uhr |
Elterngeld
Hallo,
ich arbeite auch im Schichtdienst. Bei wurde alles angerechnet, was regelmäßig gezahlt wurde. Also das Grundgehalt, die Schichtdienstzulage, die Familienzulage. Nur die Zuschläge für die Nachtdienste, sowie für die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen wurde nicht berücksichtigt.
Wahrscheinlich wirst du auch über Einkommensgrenze sein und "nur" 65% Elterngeld bekommen.
Grüße,
Bettina
- Elterngeld - giventofly 22.01.15, 18:32
- Re: Elterngeld - bettina_7 22.01.15, 20:07
- Re: Elterngeld - speedy 22.01.15, 21:50