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Geschrieben von Danyshope am 24.07.2017, 17:53 Uhr

Elterngeld/Elternzeit HILFE

Da fehlen die wichtigsten Infos.

Wenn EZ 1 noch bis 06/18 läuft und du 3 Jahre für das Kind in Anspruch nimmst, dann gehe ich mal davon aus Kind1 wurde im Juli 2015 geboren und wird nun 2 Jahre bzw ist es gerade geworden. dann müsste Dein EG - selbst wenn du es hast splitten lassen - nun auslaufen. Letzte Zahlung dürftest du jedenfalls schon erhalten haben. Oder bist Du Alleinerziehend und bekommst 14 bzw 28 Monate EG? Falls ja, dann der EG-Kasse mitteilen das du der Splittung widersprichst und den Rest jetzt schon haben willst. Damit ist das Thema EG vom Tisch - jedenfalls für Kind1.

So, nun zum "tollen" AG. Klar, wenn du die laufende EZ nicht beendest muss er dir kein Mutterschaftsgeld zahlen. Dann bekommst du nämlich nur die bis zu 13 € von der KK und der AG muss gar nichts weil dein Vertrag ja ruht. heißt, in dem Falle laufen EZ1 und Mutterschutz bzw anschließend EZ2 GLEICHZEITIG - verschenktes Geld und Zeit. Also ganz, ganz dringend, die laufende EZ zum Tag VOR dem neuen Mutterschutz SCHRIFTLICH bei dem AG beenden und in dem Schreiben auch gleich um die Übertragung der restlichen EZ von Kind1 bitten für später. kann der AG machen - also EZ für später gewähren, muss er aber nicht. Wo er kein Mitspracherecht hat ist bei der Beendigung der EZ zum neuen Mutterschutz. wenn er sich ziert, Gesetz ausdrucken oder sich an die KK wenden. Die regeln das dann sicherlich. Fakt ist, beendest du die laufende EZ lebt dein VZ-Vertrag wieder auf mit allen entsprechenden Ansprüchen wie eben volles Mutterschaftsgeld und Urlaub. selbst dann wenn am nächsten Tag der Mutterschutz schon beginnt und du keinen Tag gearbeitet hast.

So, nun zum EG2, das wird eh kaum höher wie der Mindestsatz, evtl sogar nur der von 300 €. Wie lange du dich in EZ befindest oder ob du das EG hast splitten lassen ist egal. Es gilt das Einkommen in den 12 Monaten vor neuem Bezug, das einzige was ausgeklammert wird sind die Mutterschutzzeiten und das erste Jahr EG. Solltest du da 14 statt 12 Monate gehabt haben weil Alleinerziehend mag das noch berücksichtigt werden. Was noch oben drauf kommt ist der Geschwisterbonus bis Kind1 seinen 3ten Geburtstag hat. Solltest du innerhalb der EZ in TZ gearbeitet haben, dann wird das Einkommen natürlich bei der Berechnung des neuen EG mit berücksichtigt.

Ach ja, Du kannst EG nur bekommen wenn du dich in EZ befindest bzw nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitest. Im Mutterschutz - solltest du die laufende EZ beenden - befindest du dich eben NICHT mehr in EZ sondern im Mutterschutz - dafür gibt es dann aber auch mehr Geld wie wenn du EG bekommst. deshalb der Rat dir die mögliche Restrate vorher auszahlen zu lassen, sonst gibt es da Ärger.

 
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