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Geschrieben von Bengelengelmama am 30.04.2017, 12:29 Uhr

Ein Kaufvertrag kommt zustande

Bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.
Und das passiert erst an der Kasse. Indem du das Angebot an der Kasse annimmst, gibst du deine Willenserklärung ab.

Natürlich muss der VK der Preisangabenverordnung nachkommen und seine Ware richtig auszeichnen, dennoch darf auf den VK ein Fehler unterlaufen. Den muss er aber natürlich sofort ausbessern.

Geh ins Geschäft, weise auf den Fehler hin, evtl. wird dir die Differenz erstattet.

 
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