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Geschrieben von Trini am 20.07.2017, 8:48 Uhr

Das zahlt doch das Amt

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=187740.html

Ob Schulranzen, Schreibmaterial oder Taschenrechner – viele Schülerinnen und Schüler benötigen zu Beginn des Schuljahres neue Schulmaterialien. Als eine Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien für jedes Schuljahr Anspruch auf eine Geldleistung in Höhe von 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines Jahres für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Familien, die die Leistung rechtzeitig beantragen, profitieren von einer zeitnahen Auszahlung.
Das Schulbedarfspaket

Das Schulbedarfspaket stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit einer angemessenen Ausstattung in die Schule kommen und gleichberechtigt am Unterrichtsgeschehen teilhaben können.

Zum persönlichen Schulbedarf zählen beispielsweise Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug. Auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Stifte, Taschenrechner und Bastelutensilien gehören zur Grundausstattung, die durch eine jährliche Pauschale von 100 Euro bezuschusst werden kann.

Trini

 
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