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Geschrieben von Mehtab am 24.09.2017, 21:11 Uhr

Das sieht schlecht für dich aus

Hallo MissKate,

erstens ist das Geld nicht fällig, weil sie keinen Job hat. Es müsste erst einmal gerichtlich überprüft werden, ob diese Bedingung aus irgendeinem Grund (z. B. Wegfall der Geschäftsgrundlage ...) unwirksam ist. Das ist schon das erste große Problem.

Falls du das wirklich schaffen solltest, was ja ganz ungewiss ist, denn im Vertrag steht etwas ganz anderes, geht es um die Eintreibung des Geldes. Hartz IV kannst du gewiss nicht pfänden lassen. Wenn du einen Anwalt einschaltest oder einen Mahnbescheid beantragst, dann musst du das auch noch zahlen, wenn deine frühere Freundin wirklich nichts hat und nur ihr Hartz IV bezieht. Du schmeißt also noch einmal Geld zum Fenster raus. Überleg dir das gut. Der Gerichtsvollzieher muss sich vorher ankündigen. Die Dame kann also, falls sie tatsächlich Geld hätte, dieses noch rechtzeitig in Sicherheit bringen, bevor der Gerichtsvollzieher kommt.

Viele Grüße

Mehtab

 
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