Geschrieben von LittleRoo am 25.04.2013, 19:17 Uhr |
Aufhebungsvertrag nach Elternzeit
Hallo,
mein Ex-Chef konnte mich nach der Elternzeit auch nicht in Teilzeit einstellen, da ich die einzige Helferin war und er somit eine Vollzeitkraft brauchte. Und da ich nicht in Vollzeit weiter arbeiten konnte, haben wir den Vertrag auch in beidseitigem Einverständnis aufgelöst.
Beim Arbeitsamt bekommst du dann keine Sperre, mußt nur den Aufhebungsvertrag vorlegen.
Wie das ALG berechnet wird, weiß ich allerdings nicht mehr, ist schon zu lange her... ich meine aber man bekommt 60% vom letzten Gehalt... knn das sein ?
LG
- Aufhebungsvertrag nach Elternzeit - abcde12345 25.04.13, 18:14
- Re: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit - Hannehoch6 25.04.13, 18:23
- Re: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit - LittleRoo 25.04.13, 19:17
- Re: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit - SEAGLD 26.04.13, 9:56
- Re: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit - LittleRoo 25.04.13, 19:17
- Re: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit - Hannehoch6 25.04.13, 18:23
Auch eine Riester-Rente-Frage, btr. Kündigung, unter anderem an @shinead
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