Geschrieben von speedy am 21.10.2014, 21:27 Uhr |
Anspruch von Elterngeld
Hi,
Mutterschaftsgeld bekommst du nur als Einmalzahlung, da kein laufendes Arbeitsverhältnis mehr besteht.
EG berechnet sich nach dem Einkommen (dazu zählen keine Lohnersatzleistungen wie ALG!) der letzten 12 Monate vor dem MuSchu - also Mai 14 bis April 15. Also: Gehalt aus Vollzeit-Beschäftigung in dem Zeitraum addieren und durch 12 teilen = Bemessungsgrundlage für das EG.
Gruß, Speedy
- Anspruch von Elterngeld - butterflyrose 21.10.14, 18:10
- Re: Anspruch von Elterngeld - speedy 21.10.14, 21:27
- Re: Anspruch von Elterngeld - butterflyrose 22.10.14, 11:36
- Re: Anspruch von Elterngeld - speedy 22.10.14, 11:47
- Re: Anspruch von Elterngeld - Fusssel 15.11.14, 14:11
- Re: Anspruch von Elterngeld - speedy 22.10.14, 11:47
- Re: Anspruch von Elterngeld - butterflyrose 22.10.14, 11:36
- Re: Anspruch von Elterngeld - speedy 21.10.14, 21:27
Hier sollte man echt reinlesen/hören ... wie wir wieder verarscht werden
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