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Geschrieben von speedy am 21.10.2014, 21:27 Uhr

Anspruch von Elterngeld

Hi,
Mutterschaftsgeld bekommst du nur als Einmalzahlung, da kein laufendes Arbeitsverhältnis mehr besteht.
EG berechnet sich nach dem Einkommen (dazu zählen keine Lohnersatzleistungen wie ALG!) der letzten 12 Monate vor dem MuSchu - also Mai 14 bis April 15. Also: Gehalt aus Vollzeit-Beschäftigung in dem Zeitraum addieren und durch 12 teilen = Bemessungsgrundlage für das EG.

Gruß, Speedy

 
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