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von butterflyrose  am 21.10.2014, 18:10 Uhr

Anspruch von Elterngeld

hallo..ich habe folgenden Fall:ich habe 2014 insgesamt 6,5 monate arbeitslosengeld bezogen, 5,5 Monate war ich in Vollzeitbeschaeftigung.Mein ALG làuft Ende Februar aus.ALGII wuerde ich nicht beantragen (Einkommen meines mannes zu hoch).Die Geburt wird Ende Juni sein.Meine Frage :Wie verhaelt sich hier die Berechnung des Elterngelds?Wuerde ich auch Mutterschatsgeld bekommen?Ich habe 2013 ebenfalls 7 Monate versicherungspflichtig gearbeitet und die restlichen 5 Monate ALG bezogen.
D.H kurzgefasst: 2013 und 2014=12,5 Monate gearbeitet/11,5 Monate ALG bezogen.Vielen dank fuer ihre sehr hilfreiche Antwort.

 
4 Antworten:

Re: Anspruch von Elterngeld

Antwort von speedy am 21.10.2014, 21:27 Uhr

Hi,
Mutterschaftsgeld bekommst du nur als Einmalzahlung, da kein laufendes Arbeitsverhältnis mehr besteht.
EG berechnet sich nach dem Einkommen (dazu zählen keine Lohnersatzleistungen wie ALG!) der letzten 12 Monate vor dem MuSchu - also Mai 14 bis April 15. Also: Gehalt aus Vollzeit-Beschäftigung in dem Zeitraum addieren und durch 12 teilen = Bemessungsgrundlage für das EG.

Gruß, Speedy

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Re: Anspruch von Elterngeld

Antwort von butterflyrose am 22.10.2014, 11:36 Uhr

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort..ich habe auch gelesen das man noch die andere Variante hat..das ALG was man bezieht und die 300€Elterngeld zu erhalten wenn das andere niedriger ist?ist das so richtig?Wieviel wäre denn die einmalige Zahlung des Mutterschaftsgeldes in meinem Fall?danke!!

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Re: Anspruch von Elterngeld

Antwort von speedy am 22.10.2014, 11:47 Uhr

Hi, wenn du zum Zeitpunkt Beginn MuSchu noch ALG bekommst, dann läuft das als Mutterschaftsgeld bis 8 Wochen nach der Geburt in gleicher Höhe weiter. Bekommst du aber kein ALG mehr, hast du Anspruch auf eine Einmalzahlung von 210,- Eur.

Nach dem MuSchu bekommst du kein ALG mehr, da du ja dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Du bekommst aber mindestens 300,- Elterngeld/Monat.

Gruß, Speedy

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Re: Anspruch von Elterngeld

Antwort von Fusssel am 15.11.2014, 14:11 Uhr

Vllt solltest du dich mal beraten lassen
du kannst nämlich beim elterngeld aus dem berechnungsmonaten auchwelche ausklammern lassen. Vllt lohnt sich das ja dann

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