Geschrieben von ungewohnt am 30.09.2016, 22:16 Uhr |
Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen
ICH bin da ganz klar: Kein Recht abzubuchen - ich buche zurück.... DU bist ausgezogen und hast keinen Vertrag mehr! Für Krankheiten oder Urlaub oder "habkeinBock" bist DU nicht zuständig....
Also für mich ganz klar: BEIDE Beträge zurückbuchen! Der Fehler liegt bei der mangelnden Urlaubsvertretung!
- Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen - momworking 28.09.16, 20:21
- Re: Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen - Samsine 29.09.16, 8:00
- Re: Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen - sarahT 29.09.16, 11:13
- Re: Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen - momworking 29.09.16, 16:21
- Re: Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen - ungewohnt 30.09.16, 22:16
- Re: Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen - shinead 04.10.16, 16:37
- Re: Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen - ungewohnt 30.09.16, 22:16
- Re: Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen - momworking 29.09.16, 16:21
Wieviel gebt ihr so pro Woche für Lebensmittel aus?
Steuerklasse nach Heirat, vor Geburt/nach Geburt (Mutterschafsgeld + Elterngeld)
Nettogewicht. was genau ist Nettogewicht? was wuerdet Ihr machen?
Frage an die Sparfüchse hier;-)
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