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Geschrieben von ungewohnt am 30.09.2016, 22:16 Uhr

Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen

ICH bin da ganz klar: Kein Recht abzubuchen - ich buche zurück.... DU bist ausgezogen und hast keinen Vertrag mehr! Für Krankheiten oder Urlaub oder "habkeinBock" bist DU nicht zuständig....
Also für mich ganz klar: BEIDE Beträge zurückbuchen! Der Fehler liegt bei der mangelnden Urlaubsvertretung!

 
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