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Geschrieben von sarahT am 29.09.2016, 11:13 Uhr

Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen

Der neue Vermieter würde dich beim Stromversorger anmelden (meist der Grundversorger). Der wiederum fragt nach dem vorherigen Versorger und teilt dem mit, dass er nicht mehr Versorger ist, kündigt also. Wahrscheinlich hast du die entsprechenden Zählerstände dem neuen Vermieter mitgeteilt.
Das alles kannst du natürlich auch selbst machen. Da es im Mietvertrag steht würde ich es mit der Gesellschaft abklären, damit sich da nichts überschneidet. Also dem alten Versorger ne Kündigung schicken mit dem Zählerstand als du ausgezogen bist und dir nen anderen Stromanbieter suchen.
Ansonsten ist es so, dass der alte Versorger zum Auszugszeitpunkt den Verbrauch nimmt und nen Schlussrechnung erstellt. Wenn du jetzt weiter einzahlst kriegst du dann halt was raus. Der neue Anbieter wird die Monate, in denen du noch nicht angemeldet warst, aber schon verbraucht hast, auf die verbleibenden Abschlagsmonate umlegen.
Solange der Vertrag beim alten Anbieter steht, solltest du auch zahlen. Denn der würde ansonsten ja Mahngebühren berechnen, die du dann auch noch zahlen sollst. Sperren wird schwer, da du da ja nicht mehr wohnst. Doofe Briefe gibt das aber trotzdem.
Sorry für den etwas wirren Post. Ich hoffe du verstehst, was ich meine.

 
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