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Geschrieben von sechsfachmama am 26.01.2015, 13:17 Uhr

--- das ist aber dann schon fast gewerblich

ja, das ist eindeutige gewinnerzielungsabsicht. er hat über 160 euro gewinn gemacht damit und es war schon ca. 6 mon. in benutzung - also vom neupreis ist ja dann auch noch ein werteverfall abzurechnen.
kann man da was machen? übers finanzamt prüfen lassen oder so?

 
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