Sehr geehrter Herr Dr. Bluni
ich befinde mich in der 34. SSW und bin bereits seit der 20. SSW ständig in Kontrolle wegen des Wachstums des Babys. Es ist momentan ca 39cm groß und wiegt geschätzte 1600g. Im Spital wurde mir nie wirklich gesagt, was für mögliche Fehlbildungen Ursache für diese Wachstumsretardierung sein können. Bei jedem Feinultraschall wurden jeweils die Organe (vor allem Gehirn, Nieren und Herz), Hände und Füsse, Nasenbein etc als normal bzw unauffällig bezeichnet. Von einer Fruchtwasseruntersuchung wurde mir abgeraten, da beim Feinultraschall und der Blutabnahme keine Anzeichen für Trisomien zu sehen waren.
Nun bin ich doch etwas verwirrt und frage mich, was denn nun noch als mögliche Fehlbildung in Frage kommt bzw welche Ursache das verzögerte Wachstum noch haben könnte?! Die Plazenta wäre schön, Fruchtwasser genug da und die Versorgung auch gut... Ist es auch möglich, dass das Baby 'einfach klein' ist und KEINE Fehlbildungen vorliegen?!
von
pulce21
am 23.02.2017, 08:55
Antwort auf:
Wachstumsretardierung - mögliche Fehlbildungen?
Hallo,
1. diese sehr hypothetischen Frage lässt sich so natürlich überhaupt nicht beantworten
2. wenn es um die Frage des Ausschlusses anatomischer Fehlbildungen geht, so wird es einige wenige geben, die in der regulären Praxis oder Durchschnitts-Klinik erkannt werden können. Alles, was darüber hinausgeht wird erfahrungsgemäß nur in einem ausgewiesenen Zentrum für pränatale Diagnostik oder einem entsprechenden Perinatalzentrum, in der Ärzte mit besonderer Qualifikation im Missbildung Ultraschall arbeiten, geklärt werden können.
3. gibt es also im Ultraschall besondere Auffälligkeiten oder eine belasteter Vorgeschichte, dann werden wir die Patientin in ein entsprechendes Zentrum überweisen. Eine Wachstumsretardierung kann hier ein Hinweis sein. Dieses kann aber auch mal ohne jegliche anatomische oder genetische Ursache vorkommen.
4. eine genetische Ursache lässt sich mit dem Ultraschall alleine prinzipiell natürlich nie ausschließen.
Herzliche Grüße VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 23.02.2017