Hallo Herr Dr.,
darf eine Augen-OP unter Vollnarkose in der Frühschwangerschaft (d.h. nach Festellung durch den Gynäkologen) durchgeführt werden oder besser nicht?
Es wurde noch keine Schwangerschaft ausgetragen. Zwei Fehlgeburten (5.SSW + 9.SSW) im Jahr 2010.
Danke.
von
Snief
am 28.07.2014, 13:28
Antwort auf:
Vollnarkose in der Frühschwangerschaft?
Hallo,
wenn diese Operation indiziert ist, werden wir, wenn es vertretbar ist, diese immer nach dem ersten Drittel durchführen.
Stimmen Sie sich dazu am besten mit den Augenärzten und der behandelnden Frauenärztin ab.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 28.07.2014