Hallo Herr Dr.
ich habe da mal eine frage ich habe gestern positiv getestet und bin
rein rechnerisch in der 7ssw. Termin bei meiner Frauenärztin habe ich erst zum 18.5. bekommen.
nun mein Problem ich fliege am 13.5. morgens von Berlin nach Stuttgart und abends wieder zurück ist das unbedenklich oder sollte ich den flug lieber stornieren? habe schon bei meiner Ärztin nachgefragt aber da hat mir nur die schwerster meine frage beantwortet und meinte es sein unbedenklich aber ich hätte lieber gern 2 Meinungen da ich mir sehr große sorgen um mein ungeborenes mache.
mfg Jenni
Mitglied inaktiv - 07.05.2009, 13:13
Antwort auf:
schwanger fliegen
Liebe Jenni,
Zum Fliegen/Langzeitflügen kann man folgendes sagen:
die Ansicht, dass u.a. in der -Frühschwangerschaft nicht geflogen werden darf, ist wissenschaftlich nicht belegt und deshalb ist es - fehlende Beschwerden und Risikofaktoren vorausgesetzt - auch in der Frühschwangerschaft möglich, zu fliegen, unabhängig von der Entfernung.
Es sei denn es gäbe aus frauenärztlicher Sicht auf Grund einer Risikoschwangerschaft Einwände.
Bisherige Studien können keine Schäden bei Kindern nachweisen, aber offensichtlich werden hier immer noch anders lautende Informationen herausgegeben.
Bei Langstreckenflügen bitte an die ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, Magnesium, viel Bewegung und evt. Kompressionsstrümpfe denken.
Patientinnen in Terminnähe, laut Reglement der Lufthansa ab der abgeschlossenen 35.SSW, und solche mit einer Risikoschwangerschaft, sollten nicht mehr fliegen bzw. bedürfen eines ärztlichen Attestes.
Relative Kontraindikationen für das Fliegen wären z.B.
-Flug in Terminnähe
-Neigung zu Fehl- oder Frühgeburten in der Vorgeschichte
-Starker Nikotinabusus
-ausgeprägte Anämie
-Herzkreislauferkrankungen
-Angst beim Fliegen
-mehr als 120000 Flugkilometer pro Jahr
Bei Reisen in das außereuropäische Ausland und in die USA bitte daran denken, ggf. eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, da die Gesetzliche Krankenversicherung hier keine Kosten übernimmt und die meisten Privaten Kassen auch nur den in Deutschland üblichen Satz.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 07.05.2009