Frage: Nüchternwert zwischen 82 und 99

Hallo Herr Dr Bluni! Ich hatte Sie vor drei Jahren in meiner ersten Schwangerschaft schon mal befragt, damals konnten Sie mir gut weiterhelfen, jetzt wende ich mich daher wieder vertrauensvoll an Sie. Ich bin 44 Jahre alt, in der 32. SSW. In der 24. Schwangerschaftswoche wurde von meinem Gynäkologen der große Zuckertest durchgeführt. Der Nüchternwert lag bei 99, die anderen beiden Werte waren deutlich unter dem Limit, genaue Daten liegen mir leider nicht mehr vor. Mein Gynäkologe meinte, dass ich ein bisschen weniger Süßes essen sollte, ansonsten wäre alles in Ordnung! Jetzt hörte ich von einer Bekannten, die mit einem Wert von 92 schon zum Diabetologen geschickt wurde. Das hat mich etwas beunruhigt und nun habe ich circa zwei Wochen, jeden Morgen ,meinen Blutzucker gemessen (Finger)und mein Nüchternwert lag in all den Tagen zwischen 83und 97. 2/3 der werte aus 2 Wochen waren unter 90, 1/3 ca darueber(91, 92, 95,97 immer abwechselnd) Aufgrund eines Umzuges in die Schweiz, habe ich hier einen neuen Gynäkologen. Der möchte nun mit mir fuer die restlichen sieben Wochen das Insulinspritzen anfangen, aufgrund des 99er Wertes des Zuckertestes aus der 24.ssw und meinen eigenen Messungen den letzten 2 Wochen. Ich bin sehr irritiert. Wem soll ich jetzt Vertrauen schenken? Ich möchte auch die Kirche im Dorf lassen, natürlich ohne meinem Baby zu schaden. War der Nüchternwert von 99 beim großen Zuckertest wirklich nicht schlimm oder war es eher fahrlässig es durchzuwinken? Oder sind die Schweizer übervorsichtig und ich kann auch mit Ernährungsumstellung die letzten Wochen noch einiges erreichen? Oder die vielleicht wichtigste Frage: Besteht überhaupt Handlungsbedarf? Ich danke Ihnen sehr fuer Ihre Meinung!!

von Nena29 am 26.09.2016, 14:43



Antwort auf: Nüchternwert zwischen 82 und 99

Liebe Nena, 1. in aller Regel wird jede Frauenärztin/Frauenarzt, die einen Zugang zum Internet hat, befähigt, nachzulesen, wie ein Schwangerschaftsdiabetes definiert ist, wie genau das Testverfahren aussehen soll (Frau ist 9-12 h vorher nüchtern, es werden nur standardisierte Laborverfahren mit Blutentnahme aus der Vene und keine Bestimmung des Blutzuckers via Messgerät verwendet) und was dann zu tun ist. 2. dort steht also in den Mutterschaftsrichtlinien, dass wenn nur eine der Grenzwert erreicht ist, dieses als Schwangerschaftsdiabetes zu definieren ist. Das hat dann zur Folge, dass diese Schwangere erstens in einer diabetologischen Schwerpunkteinrichtung mitbetreut werden soll, die sich in der Betreuung schwangerer Frauen ein große Expertise hat und zweitens ggf. einer zusätzlichen Diagnostik (Ultraschall, Doppler) zugeführt werden sollte. 3. eine Insulinpflicht wird sich in aller Regel nur bei den allerwenigsten ergeben, wenn sich deren Blutzucker nicht eintstellen lässt oder es klinisch bedeutsame Veränderungen im Ultraschall gibt. 4. zusammenfassend empfehle ich Ihnen, sich vor Ort kompetente Ansprechpartner in dieser Frage zu suchen. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 26.09.2016