Noch keine Krankenkarte-wie rechnet der Arzt ab?

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Noch keine Krankenkarte-wie rechnet der Arzt ab?

Hallo, bin zwar krankenversichert,hab aber noch keine Versichertenkarte.Hab aber nächste Woche Termin beim Frauenarzt. Wie rechnet der Arzt ab? Reicht es evtl. ,wenn ich das Schreiben der KK mitnehme und der Sprechstundenhilfe vorlege? Da steht ja die Versichertennummer drauf.Die Karte wird mir in den nächsten Tagen zugeschickt. Danke für eure Antworten

Mitglied inaktiv - 01.04.2011, 09:08



Antwort auf: Noch keine Krankenkarte-wie rechnet der Arzt ab?

Hallo, ja, das wird erst einmal ausreichen, alternativ kann die Mitarbeiterin der Praxis auch bei der Krankenkasse anrufen, um sich den Versichertenstatus bestätigen zu lassen. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 01.04.2011



Antwort auf: Noch keine Krankenkarte-wie rechnet der Arzt ab?

Hast Du noch eine alte Karte (ggf. auch von einer anderen Versicherung)? Dann nimm die mit. Nach meiner Hochzeit und dem dadurch bedingten KK-Wechsel (bin jetzt bei meinem Mann mitversichert), konnte ich ersteinmal, bis ich die neue Karte hatte, die alte mitbenutzen. Das klären die Versicherungen dann untereinander. Wenn Du Deine aktuelle Chipkarte dann hast, bringst sie mit zum Arzt und lässt sie einlesen. War bei mir genauso und es kam deswegen nie etwas. Hoffe ich konnte Dir helfen, LG Caro

von carolippi am 01.04.2011, 10:19



Antwort auf: Noch keine Krankenkarte-wie rechnet der Arzt ab?

Also das mit der "alten KK-Karte" würde ich nicht machen. Wird nicht gern gesehen (habe selber früher bei der KK gearbeitet), denn genau genommen ist das nicht erlaubt. Denn wenn man seine Karte zum Abrechnen abgibt, gibt man automatisch die Erklärung "ich bin bei dieser Kasse versichert" mit ab. Im schlimmsten Fall darf die KK dir die Behandlung in Rechnung stellen... Besser: Bei der KK anrufen, die sollen dem FA ne Bestätigung faxen. Dann brauchst du nichts mehr machen. Und die KK ist verpflichtet, das zu machen. LG

Mitglied inaktiv - 01.04.2011, 17:20