Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich bin seit dem 09.01.2015 bis zum 07.04.2015 (Beginn Mutterschutz) im Beschäftigungsverbot und liege seit dem 20.01.2015 wegen einer Zervixinsuffizienz mit weiteren Risikofaktoren (Zwillinge, Diabetes mellitus Typ I) im Krankenhaus. Nun fragte mein AG nach der Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung im Krankenhaus, sodass er die Zahlung des Krankengeldes anstoßen kann. Ich bin nun etwas verwirrt - gilt das Beschäftigungsverbot nicht weiterhin, sondern wird das nun automatisch von der Krankengeldzahlung abgelöst? Ich bin ja nicht krank, der GMH ist bisher kurz, aber stabil, die Kleinen entwickeln sich prächtig. Nur, aufgrund der o.g. Risikofaktoren, muss ich Bettruhe halten, bekomme Magnesium und Antibiotika gegen Keime, die ich mir hier in der Klinik eingefangen habe, und werde regelmäßig untersucht. Durch eine Krankmeldung hätte ich zudem erhebliche Einbußen jetzt, nach Ablauf der 6 Wochen Lohnfortzahlung, sowie später beim Elterngeld, da ich auch früher schon mal längerfristig krank war und somit so oder so die Berechnungsbasis geschmälert werden würde. Was ist nun richtig? Vom Krankenhaus habe ich keine Krankmeldung erhalten. Bisher gibt es nur das BV von meiner FÄ. Das würde ich auch gern so beibehalten. Oder hat mein AG Recht, wenn er eine Krankmeldung bzw. Aufnahme-/Entlassungsbescheinigung anfordert? Ich freue mich sehr über eine baldige Antwort. Herzlichen Dank!
von inka@home am 03.03.2015, 21:12