Frage: kaiserschnitt

hallo, ich heiße nadine bin in der 34woche schwanger und wünsche einen kaiserschnitt mit unterbindung (da es mein viertes kind ist und ich 22 bin ) da mein fa mir keine klare antwort gibt, hab ich evtl. bei ihnen um eine auskunft chancen. an wem muß ich mich wegen dem kaiserschnitt und unterbindung wenden???? frauenarzt, hebamme ein arzt ausem krankenhaus.......???? und, muß ich für diese auskunft 10€ zahlen?? vielen dank im vorraus.

Mitglied inaktiv - 20.07.2004, 15:57



Antwort auf: kaiserschnitt

hallo Nadine, 1. nach geltenden Richtlinien ist die Erstinanspruchnahme eines Arztes im Quartal immer mit dem Nachweis der Versichertenkarte und der Kassengebühr von 10 Euro verbunden. Es sei denn, es gäbe hier Ausnahmen. Dieses auch, wenn es "nur" eine Auskunft ist. 2. was den Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt angeht, steht man dem unter Beachtung der notwendigen Aufklärung immer offener gegenüber und noch wird dieses wohl auch durch die Krankenkassen (noch) stillschweigend geduldet. Und dieses auch bei doch deutlich höheren Kosten gegenüber einer Spontangeburt und zu Lasten der anderen Beitragszahler(innen) einer Krankenversicherung. Jedoch gibt es hier seitens der Versicherungswirtschaft auch noch keine klare Leitlinie. Was den planmäßigen Kaiserschnitt auf Wunsch angeht, der ohne eindeutige Indikation anstatt einer Spontanentbindung erfolgen soll, kann man dazu folgendes ausführen: Ein solcher Wunsch ist nicht verwerflich, und in der letzten Zeit ist diese Frage und dieses Bedürfnis der Frauen in der Fachwelt ein häufig diskutiertes Thema. Die Wunschsectio ist strafrechtlich und zivilrechtlich trotz fehlender medizinischer Indikation bei ordnungsgemäßer, intensiver Aufklärung der Schwangeren nicht sittenwidrig und daher rechtmäßig. Zu dieser Aussage gelangte Prof. Klaus Ulsenheimer in seinem Beitrag zur rechtlichen Würdigung eines solchen medizinisch nicht indizierten Eingriffs auf der gemeinsamen Tagung der bayerischen und österreichischen Frauenärzte in München. Dabei sind allerdings besonders hohe Ansprüche an die Einsichtsfähigkeit der Schwangeren zu stellen, weil es sich hier zunächst um eine nicht mit einem Heileingriff zu rechtfertigende Körperverletzung handelt. Aus juristischer Sicht gilt grundsätzlich: Je schwächer die medizinische Indikation, desto intensiver muß die Aufklärung des Patienten sein. Sicher vertreten mittlerweile viele der renommierten Fachvertreter die Ansicht, dass man dem Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt unter der Voraussetzung der ausführlichen Risiken für die Patientin, nachgeben sollte und das hier nichts dagegen spricht. Es wäre allerdings sicher vermessen, alle Frauen jetzt nur noch per Kaiserschnitt zu entbinden - ganz der Devise einiger amerikanischer Fanatiker folgend: "preserve your love channel, take a cesarian". Zu deutsch: "erhalte Deinen Liebeskanal, lass gleich einen Kaiserschnitt machen" In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde zwar nachgewiesen, dass der Kaiserschnitt den Senkungsbeschwerden vorbeugen kann, deshalb sollten aber nicht alle Frauen gleich auf den Kaiserschnitt zurückgreifen, auch wenn er nicht unbedingt indiziert ist. Über die Risiken sollte die Frau sich in der Klinik entsprechend aufklären lassen. Deshalb ist es empfehlenswert, dieses mit der Frauenärztin /Frauenarzt und so ab der 30. SSW auch mit der Entbindungsklinik abzusprechen. Nicht zu vergessen ist aber das für die Mutter erhöhte Risiko bei einem Kaiserschnitt: Nach der bayerischen Perinatalerhebung lag die Kaiserschnittletalität (Müttersterbefälle in ursächlichem Zusammenhang) in 1989 - 1994 bei 0,13 o/oo (Promille), die Letalität bei Vaginalgeburt bei 0,024 o/oo. Demnach war in diesem Zeitraum die mütterliche Sectio-Sterblichkeit bei vor dem Eingriff gesunden Schwangeren in dieser Erhebung um den Faktor 6-7 höher, als bei gesunden, vaginal entbundenen Frauen. Eine ganz aktuelle Studie zeigt im übrigen, dass Frauen nach einem Kaiserschnitt ein doppelt so hohes Risiko für eine Totgeburt haben. Und dieses unabhängig vom Grund für den Kaiserschnitt. 3.es gibt zwar kein Gesetz in Deutschland, das ein Alter vorschreibt, ab dem sterilisiert werden darf. Hier muss es der Arzt nach dem ausführlichen Gespräch mit der Frau entscheiden, ob er es für gerechtfertigt hält. Insofern wäre es sicher möglich, z. B. auch eine unter 30jährige Frau, die angibt, dass ihre Familienplanung abgeschlossen sei, zu sterilisieren. Nur, sollte man sie über die Konsequenzen, dass der Eingriff praktisch nicht rückgängig zu machen ist, dass es auch andere, noch sicherere Methoden der Verhütung gibt und dass es in einigen Fällen zu einem veränderten Zyklusverhalten mit stärkeren und schmerzhafteren Blutungen und zeitweiligen Erscheinungen ähnlich der Wechseljahre kommen kann, in Kenntnis setzen. Was die Sicherheit der Sterilisation angeht, so zeigen neuere Untersuchungen dass unter Berücksichtigung aller entstandenen Schwangerschaften nach diesem Eingriff bei der Frau davon auszugehen ist, dass eine solche in 1-3 von 100 und nicht in 1000 Fällen auftritt. Und damit sind Methoden wie die Pille oder die Hormonspirale mit einer höheren Sicherheit verbunden und dieses bei einem geringeren Risiko für die Frau. Mal abgesehen davon, dass es beim Mann viel einfacher ist und mit weniger Risiken verbunden wäre. Darüber hinaus zeigen große Studien, dass bei Personen, die sich unter 30 sterilisieren lassen, die "Bereuer-Quote", Jahre nach dem Eingriff, deutlich höher ist. Auch anzumerken ist, dass dieser Eingriff seit 1.1.2004 komplett privat zu tragen ist VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 21.07.2004



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