Gefahr durch Abtreibung nach einer Schwangerschaft mit Kaiserschnitt

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Gefahr durch Abtreibung nach einer Schwangerschaft mit Kaiserschnitt

Guten Tag, meine Freundin steht vor der schweren Entscheidung die Schwangerschaft durch eine Abtreibung zu beenden. Nach vielen Überlegungen hat sie sich dafür entschieden und die entsprechenden Schritte eingeleitet. Heute war sie zu einem Gespräch im Krankenhaus,in dem die Abtreibung durchgeführt werden soll. Die dortige Ärztin hat ihr große Angst gemacht, dass es sehr gefährlich ist, aufgrund ihrer Vorgeschichte, jetzt abtreiben zu lassen. Die Situation ist wie folgt. Meine Freundin ist 30 Jahre, hat bereits ein Kind per Kaiserschnitt bekommen (7 Jahre alt) und danach bereits eine Abtreibung hinter sich. Leider hat sich nun die Situation ergeben, dass sie wieder vor der Entscheidung steht und diese fällt ihr sehr schwer, da noch ein Kind geplant ist, nur eben nicht unter den jetzigen Umständen. Die Ärztin meinte, dass aufgrund ihres Kaiserschnitts und der vorhandenen Narbe es sehr gefährlich ist abzutreiben und die große Gefahr besteht, dass die Gebärmutter entfernt werden müßte. Aufgrund ihrer Vernarbung soll sie ein Zäpfchen bekommen, welches wohl das Narbengewebe lockern würde. Trotzdem besteht eine hohe Restgefahr, aufgrund der Vernarbung und weil sie vor Jahren auch schonmal einen Abbruch hatte. Natürlich ist mir bewusst, dass immer eine Gefahr besteht. Ist diese aber wirklich so hoch? Sie ist völlig durch den Wind und weiß nun absolut nicht mehr was richtig oder falsch ist, da auf jeden Fall noch Kinderwunsch besteht. Gibt es irgendwelche Statistiken über die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen bei Abbrüchen nach einem Kaiserschnitt? War es nur das übliche Aufklären indem auch minimalste Gefahren benannt werden oder ist die Gefahr wirklich sehr groß? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Peter

Mitglied inaktiv - 13.02.2012, 18:09



Antwort auf: Gefahr durch Abtreibung nach einer Schwangerschaft mit Kaiserschnitt

Hallo Peter, die Beantwortung der Frage hängt zunächst auch einmal davon ab, wie weit denn die Schwangerschaft ist, die unterbrochen werden soll. Denn das spielt hier doch eine sehr große Rolle. Wenn es eine schon fortgeschrittene ist, ließe sich eine Einleitung nur mit so genannten Prostaglandinen, bewirken, die dann normalerweise zur Ausstoßung der Frucht führen würden. Dieses kann aber auch einige Tage dauern. Nach Kaiserschnitt sollten diese Mittel zur Einleitung der Geburt zwar sehr kritisch eingesetzt werden, jedoch wird hier durch die Klinik immer eine Risikabwägung stattfinden müssen, denn eine andere Option gibt es praktisch nicht, wenn der Abbruch nicht per Kaiserschnitt erfolgen soll, was wohl jeder Kliniker vermeiden wollte. Das Risiko dass es unter Geburtswehen nach Kaiserschnitt zur Ruptur der Gebärmutter kommt, ist insgesamt gering, wird aber durch den Einsatz dieser Medikamente erhöht. Dennoch ist das absolute Risiko gering und deshalb wird es erforderlich sein, die Dinge zusammen mit dem Paar abzuwägen und zu entscheiden. Ganz bestimmt wird das Aufklärungsgespräch mit einer erfahrenen Fachärztin/Facharzt in der Frauenklinik Ihnen hier ein ganzes Stück mehr Sicherheit geben, wenn Ihrer Freundin auch kein Arzt dieser Welt eine absolute Sicherheit geben kann, dass nichts passieren wird. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 13.02.2012



Antwort auf: Gefahr durch Abtreibung nach einer Schwangerschaft mit Kaiserschnitt

Hallo, vielen lieben Dank erstmal für die Antwort. Ich war mit meiner Freundin beim Frauenarzt. Dieser sagte ihr, dass es zwei Wege zur Schwangerschaftsunterbrechung gibt. Erstens den operativen Eingriff und zweitens den medikamentösen, welchen sie sicher meinen. Das Problem ist leider, dass sie bereits ganz knapp über die 49 Tage ist, die der Arzt als Grenze für das Medikament benannt hat und daher diese Art des Abbruchs nicht mehr in Frage kommt. Es funktioniert nur noch der operative Eingriff. Für mich als Laien also das "Auskratzen" bzw. "Aussaugen". Genau für diese Art des Eingriffs hat die Ärztin im Krankenhaus dann dieses Risiko benannt. Sie ist jetzt also in etwa in der 8 Schwangerschaftswoche. Der Arzt meinte, dass ab diesem Zeitpunkt dieses Medikament zur Ausstoßung der Frucht nicht mehr gegeben wird, da das Risiko zu groß ist, dass Rückstäde bleiben und daher so oder so sehr wahrscheinlich "ausgekratzt" werden muß. Vielen Dank und liebe Grüße Peter

Mitglied inaktiv - 13.02.2012, 19:18



Antwort auf: Gefahr durch Abtreibung nach einer Schwangerschaft mit Kaiserschnitt

Hallo, ich habe nochmal nachgelesen, meine Antwort war also etwas verfrüht. Jetzt weiß ich den von Ihnen genannten Begriff besser zu deuten. Diese Methode wurde uns aber gar nicht genannt. Es wurde nur ... 1) Medikamentöse Methode 2) Absaugen benannt. Die erste Sache kommt nicht mehr in Frage aufgrund der vergangenen Zeit. Die zweite Methode, das Absaugen, war also das einzige was in Frage kommen würde (laut Beratung) und für diesen Eingriff wurde die Gefahr als ziemlich hoch benannt, aufgrund des Narbengewebes. Sollte meine Freundin dann lieber eine alternative Klinik suchen die ihr diese dritte Methode anbietet? Wäre diese ungefährlicher als das Absaugen? Liebe Grüße Peter

Mitglied inaktiv - 13.02.2012, 19:25



Antwort auf: Gefahr durch Abtreibung nach einer Schwangerschaft mit Kaiserschnitt

Hallo Peter, 1.eine medikamentöse Form des Schwangerschafts-Abbruchs mit dem Medikament Mifegyne® – allgemein auch als „schonender Schwangerschaftsabbruch“ bekannt - ist bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Regelblutung (9. SSW) möglich. Das bedeutet aber, nicht, dass in dabei in jedem Fall eine Ausschabung/Absaugung entbehrlich wird. 2. dieser Zeitraum ist durch die Europäische Arzneimittelbehörde EMEA abgesichert (siehe Quelle unten) 3. durch das ggf. zusätzlich notwendige Prostaglandin kann es -wie schon in meiner letzten Antwort geschrieben - zu eine leichten Erhöhung der Rupturrate kommen, jedoch ist dieses in der Frühschwangerschaft wohl extrem selten der Fall. VB Quelle http://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2007/2007061427908/anx_27908_de.pdf (Information der Europäischen Kommission, Bereich Gesundheitspolitik, „KOMPLETTE ZUSAMMENFASSUNG DER WISSENSCHAFTLICHEN BEURTEILUNG VON ARZNEIMITTELN, DIE MIFEPRISTON ENTHALTEN“, letzter Abruf:14.2.2012)

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 14.02.2012



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