hallo,
ich bin in der 5ten schwangerschaftswoche.mir geht es aber sehr schlecht.übelkeit,erbrechen,gliederschmerzen,schmerzen im rücken,schulter.jetzt hatte ich zwei tage fieber.ich komme kaum hoch.anscheinend muss ich auch zum hautarzt....da ich mich am hinterkopf immer aufkratze....als ob ich eine allergie bekommen habe.
mein chef hat mich gebeten wenn ich länger ausfalle vielleicht ein beschäftigungsverbot beim frauenarzt zu erwirken.
meine frauenärztin sagt ich muss zum betriebsarzt und der müsse das festlegen.sie könne mich nur immer wieder krank schreiben.mein chef stellt sich da quer...weil die frauenärztin ja der facharzt ist....
nun stehe ich zwischen den stühlen....
meine frage:aber wann kann die frauenärztin mir regulär ein beschäftigungsverbot ausschreiben?
was kann ich noch tun?
ich würde mich über eine antwort sehr freuen.
vielen lieben dank und mfg
von
momoquai
am 05.03.2015, 15:35
Antwort auf:
beschaftigungsverbot
Hallo,
prinzipiell kann das auch die Frauenärztin, wenn die Voraussetzung vorliegen. Wenn jedoch eine Erkrankung, wie beschrieben, gegeben ist, kann nur eine Krankschreibung erfolgen.
Liebe Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 05.03.2015
Antwort auf:
beschaftigungsverbot
Hallo wenn du krank bist aufgrund der ss bist du krank dafür gibt's kein bv.
denn mit einem bv ist man nicht krank sondern die Tätigkeit die man ausüben tut stellt eine Gefährdung für mutter/kind da.
und du bist definitiv krank erstmal.
Dann ist es so das in erster Linie immer der AG oder Betriebsarzt dafür zuständig ist.
Nun in besonderen individuellen Fällen stellt der arzt dann das individuelle bv aus.
ich hab ne bekannte Büro job null Vorgeschichte die hat vom AG das bv bekommen. Und ne Freundin letztes jahr teilweise Entfernung des Gebärmutter halses eine fg 6ssw die kriegt trotz job im Einzelhandel mehr als 11 Std. Stehen usw. Kein bv wo die Gefahr für ne Frühgeburt ja deutlich höher ist.
gute Besserung wünsche ich dir und rede nochmal mit deinem chef.
lg nita
von
nita83
am 05.03.2015, 16:10
Antwort auf:
beschaftigungsverbot
Also wie meine Vorrednerin schon schrieb, es gibt zwei Sorten BV.
Das eine ist das Betriebsbedingte. Also deine Arbeitsstelle kann nicht den Schutzvorschriften die für Schwangere gelten angepasst werden und dein Chef hat keine Alternative Stelle für dich. In diesem Fall ist es Aufgabe deines Chefs dich ins BV zu schicken.
Das zweite ist das Individuelle BV und wird vom FA ausgestellt. Hierbei ist es so das dein FA, aufgrund einer Gefahr für Gesundheit von Mutter/Kind, ein BV erteilt. Wenn du zum Beispiel diverse FG hattest, oder immer wieder zu Blutungen neigst ect.
In deinem Falle klingt es jetzt erstmal so als wärst du ganz normal Erkältet. Da brauchst du kein BV sondern schlicht eine AU, die auch dein Hausarzt ausstellen kann.
LG und gute Besserung!
von
Jenny-AC
am 05.03.2015, 19:38
Antwort auf:
beschaftigungsverbot
was willst du denn ? wenn du ein BV willst, ist das schon mgl. über den FA...was arbeitest du denn,in welcher branche?
von
mirala2015
am 06.03.2015, 11:59