Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Dr. Bluni, ich bin in der 23. SSW und seit letztem Donnerstag auf Grund von vorzeitigen Wehen wegen meiner zu großen Belastung am Arbeitsplatz krank geschrieben. Ich arbeite in der Ambulanz einer neurologischen/neurochirurgischen Universitätsklinik und bin leider aus personellen Gründen häufig allein an einem Arbeitsplatz, der mindestens von 2 Pflegekräften besetzt sein müßte. Ich kann keine Pause machen, komme nur nebenbei mal dazu was zu Essen und zu Trinken und fühle mich diesem Stress nicht mehr gewachsen. Nun hat meine FÄ gestern gesagt, Sie würde mir ein individuelles BV ausstellen. Wie sieht denn dieses Schreiben aus? Sieht mein Arbeitgeber sozusagen welche Umstände meines Arbeitsplatzes ich "verpetzt" habe? Ich habe etwas Angsst das BV anzunehmen. Wie ich nun hörte, hat gestern eine neue Kollegin angefangen, so dass ich proforma ja nicht mehr allein wäre, (und nur das zählt ja für meinen Arbeitgeber)allerdings kann ich nur zu gut einschätzen, dass die Einarbeitung dieser neuen Kollegin (welche bislang lediglich in Praxen gearbeitet hat und wirklich angefangen von jeder Telefonnunmmer über sämtliche Arbeitsschritte neu angelernt werden muss)für mich eigentlich nur noch mehr Arbeit bedeuten würde. Ist doch ziemlich lang geworden...Hoffentlich haben Sie einen Rat lyloh76

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 17:32



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Individuelles Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorzeitige Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: „Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede“ Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten besprechen Sie die Frage des weiteren Vorgehens bitte mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. Die Bescheinigung der Frauenärztin wird selbstverständlich beim Arbeitgeber vorgelegt. Dort steht aber nur, dass ein solches Verbot gemäß der o.g. Paragraphen ausgestellt wird. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 02.04.2008



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo! Ich habe ab der 20.SSW ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ich habe vor der Schwangerschaft bei einem Augenarzt als Ordinationsassistentin gearbeitet. Ich war seine einzige Kraft. (War seine Putzfrau, hab assistiert, den ganzen Bürokram erledigt, war sozusagen Trottel vom Dienst) und ich fühlte mich dem absolut nicht mehr gewachsen. Mein FA hat mir dann ein Atest geschrieben und das musste ich von einem Amtsarzt bestätigen lassen. (Bin aber aus Österreich, da wird es anscheinend etwas strenger gehandhabt wie in Deutschland) Soweit ich weiß steht auf dem BV nicht genau drauf, was du bei deinem Arbeitgeber leisten musst, sondern nur, dass das Arbeiten sowie die Belastung dadurch für dich und dein Baby nicht mehr zumutbar sind. Denk einfach an dich und dein Baby, dann weißt du was das Richtige ist. Wünsch dir weiterhin eine schöne Kugelzeit! Lg Patricia

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 19:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, habe auch ab der 20 SSW ein BV bekommen. Habe in einem klinisch-chemischen Labor gearbeitet und hatte keine bzw. sehr wenig Möglichkeiten mich zu setzen. Dem Arbeitgeber steht bei einem BV die Möglichkeit offen dich an einem anderen dir zumutbaren Arbeitsplatz zu versetzen. War bei mir nicht der Fall und ich konnte eine stressfreie "KUgelzeit" geniessen. Bin im nachhinein sehr froh darüber, denn so konnte ich völlig streßfrei und ohne Sorgen die SS geniessen. Wünsche dir eine weitere gute SS und liebe GRüße Kerstin

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 20:18



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