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Schwangerschaftslexikon

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Schwangerschaftsvorsorge

Der Begriff Schwangerschaftsvorsorge bezeichnet die Betreuung der werdenden Mutter vom Feststellen der Schwangerschaft bis zur Entbindung. Die Vorsorge kann vom Arzt oder von der Hebamme übernommen werden. Die Hebamme darf - wie der Gynäkologe - die ganze Bandbreite der üblichen Schwangerschaftsvorsorge anbieten, ausgenommen sind lediglich die Untersuchungen per Ultraschall.

Im Wesentlichen gehören zu den Maßnahmen der Vorsorge: das Feststellen der Schwangerschaft, das Ausstellen des Mutterpasses, Beratung rund um die richtige Ernährung wie zu den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik, verschiedene serologische Untersuchungen auf eine eventuelle Blutgruppenunverträglichkeit, auf den Röteln-Titer etc.. Auch vaginale Untersuchungen und Gespräche über mögliche, gesundheitliche oder/und soziale Probleme der Schwangeren gehören mit zur Vorsorge.

Bis zur 24. Schwangerschaftswoche ist alle vier Wochen eine Vorsorgeuntersuchung vorgesehen. Ab der 28. Schwangerschaftswoche sollte die Schwangere alle drei Wochen bzw. ab der 34. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen vom Arzt oder von der Hebamme untersucht werden. Ab der 41. Schwangerschaftswoche wird der Arzt oder die Hebamme jeden 2. Tag nach der Schwangeren sehen. Spätestens 10-12 Tage nach dem errechneten Entbindungstermin erfolgt die stationäre Aufnahme für die Geburt.
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