Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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von Neumami2013, 27. SSW  am 27.05.2015, 21:48 Uhr

Welche Rechte hat der Vater, wenn man nicht verheiratet ist?

Also wir haben das Ganze gerade gestern geregelt (vor der Geburt):

Als erstes müsst ihr gemeinsam zum Standesamt. Dort braucht ihr eure Ausweise und eure Geburtsurkunden. Hier wird dann die Vaterschaft durch deinen Freund anerkannt und beurkundet. Zum einen ist er somit natürlich unterhaltspflichtig zum Anderen ist euer Kind dann z.B. erbberechtigt. Sollte deinem Freund (wovon wir natürlich nicht ausgehen) also etwas passieren, ist hier schon mal alles in trockenen Tüchern.

Die Mutter ist zunächst allein sorgeberechtigt. Mit der Urkunde der Vaterschaftsanerkennung, euren Ausweisen und deinem Mutterpass geht es dann zum Jugendamt. Am besten vorher informieren, ob ihr dort einen Termin braucht. Ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Dort gebt ihr dann durch die Sorgerechtserklärung an, dass das Sorgerecht geteilt werden soll. Der Sorgerechtsteilung musst du durch Unterschrift als Mutter zustimmen. Dann gibt es noch eine Belehrung und ihr müsst beide unterschreiben. Dann gibt es noch die Durchschriften für euch und das war es dann. Das Ganze kostet auch nichts.

 
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