Elternforum Schwanger - wer noch?

welche Anträge?

Schwanger - wer noch?
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Mama1902

Hallo ihr lieben Ich bekomme in den nächsten Tagen mein erstes Kind (ET 09.01 - da er so groß ist wäre Einleitung ab 13.01 -Kopfumfang 37,5cm aktuell - 3690g und 56 cm) Ich habe bereits mit dem Vater die Vaterschaft anerkannt und gemeinsames sorgerecht - wir wohnen seit 2 Jahren zusammen aber nicht verheiratet Wir haben schon online den -Kindergeld Antrag ausgedruckt und so weit ausgefüllt - mutterschaftsgeld läuft schon - landeserziehungsgeld Antrag habe ich auch aber der gilt ja erst ab dem 9 Lebensmonat vom kleinen - also ab dem 9 mon. Kann ich das beantragen - Elterngeld Antrag habe ich auch schon so weit fertig Nun meine frage zum elterngeld Was ist elterngeld und was ist elterngeld plus?? Die Elternzeit mache Nur ich - und das 2 Jahre lang - evtl. 3 Jahre je nachdem ob der kleine dann schon in den KiGa kann Mein Partner möchte keine Elternteil machen (vom Chef wäre es gestattet) Und was kann ich noch alles beantragen oder mich vorab informieren? Schon mal vielen lieben Dank für eure Antworten Ist mein erstes Kind und ich habe leider niemanden in der Familie den ich fragen könnte.... (verstorben) Kinderzimmer des kleines Mannes ist auch alles fix und fertig Bin kurz vorm platzen und hoffe das er bald kommt


nico9706

Antwort auf Beitrag von Mama1902

Hallo Mama1902 Momentan kannst du noch gar nix wirklich beantragen weil du für Alles eine Geburtsurkunde brauchst Du kannst zwar die Ntäge schon einreichen mußt dann halt die Geburtsurkunde nachreichen meiner Erfahtung nach geht es aber auch nicht schneller . Was ganz wichtig ist wen das Bbay da ist den Arbeitgegber verständigen (wegen Elternzeit) und die Krakenkasse bei der das Bbay versichert sein soll sowas vergißt man nämlich leicht in der Zeit des ersdten trubels .. Liebe Grüße MArtina


Mama1902

Antwort auf Beitrag von nico9706

Ich mein ja ob ich dann sonst noch was beantragen kann/muss? Krankenkasse und Arbeitgeber Bescheid geben ist logisch - macht mein Partner ab Geburt des kleinen Das ich überall die Geburtsurkunde brauche weiß ich - nur ob ich noch andere Anträge brauche weiß ich nicht Anmelden in der Stadt geht auch erst mit Geburtsurkunde Ist alles neu Land Aber schon mal danke


nico9706

Antwort auf Beitrag von Mama1902

Also wen du du in Deutschland wohnst gibt es außerdem von die schon genannten Dingen nichts mehr zu beantragen .Das einzige was mir noch einfällt solltest du in Bayern wohnen kannst du ab dem 15 LM das Betreungsgeld beantragen wen dein Kind in meinte Einrichtung geht . Elterngeld plus bekommt man meines Wissens nur wen der Partner Elternzeit nimmt..


Sasi1987

Antwort auf Beitrag von Mama1902

Also der Unterschied von Elterngeld und Elterngeld Plus liegt im Zahlungszeitraum. Das Elterngeld wird dir für 12 Monate gezahlt, das Elterngeld Plus dagegen für 24 Monate. Du bekommst aber nicht mehr Geld gezahlt. Beim Elterngeld Plus bekommst du pro Monat die Hälfte vom eigentlichen Elterngeld. Das dir zustehende Geld wird also nicht mit 1/12 sondern mit 1/24 ausgezahlt. Wenn du auf jeden Fall mindestens zwei Jahre zu Hause bleiben möchtest macht es evtl. Sinn das Elterngeld Plus zu nehmen. Dann hättet ihr im zweiten Jahr der Elternzeit mehr Einkommen. Aber das hängt natürlich davon ab, was dein Partner verdient. Am besten ihr rechnet mal durch wie viel Geld ihr monatlich benötigt. Ich hoffe meine Erklärungen waren verständlich, sonst kannst du mir gerne eine PN schicken. Sasi


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Mama1902

Also für mich macht EGPlus nur in speziellen Fällen Sinn: 1. Du kannst bei EGPlus Teilzeit zu verdienen im ersten Jahr. Ab dem zweiten Jahr kannst du das eh. 2. Man kann mit ausgezahlten Geld nicht umgehen. Da sich die Summe insgesamt nicht erhöht macht die verlängerte Auszahlung für mich nur Sinn, wenn man dazu tendiert das Geld sonst "rauszuschmeißen". 3. Der Arbeitsvertrag läuft vor Ende von Jahr zwei aus. Dann ist man mit EGPlus (glaube ich zumindest) noch gesetzlich versichert. Wir haben bei unserem Sohn die folgende Anträge glaube ich gemacht: - Elterngeld - Elternzeit (wobei das kein "Antrag" ist) - Kindergeld - Familienversicherung KK - Krippe Die Anmeldung beim Standesamt haben wir im KH bekommen und dort auch abgeben können. Die Meldung von da an unseren Landkreis wurde glaube ich automatisch gemacht. Für das Kind kann ich nur empfehlen, die zwei Vätermonate mitzunehmen, auch wenn das finanziell vielleicht schwierig ist. Ansonsten, wenn das Kind nicht in die Krippe soll, in Bayern das Betreuungsgeld im Anschluss an das EG. LG Lilly


Mama1902

Antwort auf diesen Beitrag

Danke :) Mein mann kann nicht in Elternzeit gehen da er in der Firma seines Vaters arbeitet und die sind nur zu 6 insgesamt - daher ist es leider nicht möglich