Elternforum Schwanger - wer noch?

Weihnachtsgeld im Mutterschutz?

Schwanger - wer noch?
Weihnachtsgeld im Mutterschutz?

lenirettig

Muss der Arbeitgeber nicht zahlen, oder?


3ns

Antwort auf Beitrag von lenirettig

Also ich habe das so verstanden der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet sofern das eine nicht Vertraglich zugesicherte Sonderzahlung ist. Aber wenn alle anderen Mitarbeiter Weihnachtsgeld bekommen und das nicht irgendein Betrag sondern ein Prozentueller Zuschlag ist der sich am Gehalt orientiert dann muss er das Weihnachtsgeld allen zahlen auch den Schwangeren Mitarbeitern weil es dann ein endgeldbezogene Sonderzahlung ist die jedem zusteht. Das ist es wir ich es verstanden habe aber bitte ohne Gewähr ich würde diese Frage Nicola Bader stellen !


3ns

Antwort auf Beitrag von 3ns

http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/finanzen-steuern-und-versicherung/geld-und-gehalt/kinder-und-unterhalt/auf-das-weihnachtsgeld-bei-mutterschutz-bestehen Da steht es auch ! Ich finde es immer klasse wie hier dann einige Mädels direkt NÖ hast nicht schreien. Genauso wie manche im Beschäftigungsverbot viel weniger Geld bekommen und das hinnehmen. So nach dem MOtto ich arbeite nicht ist ja schön das ich überhaupt was bekomme da bin ich lieber ruhig! . Erstens sorgen wir mit unseren KIndern die wir da bekommen für die Zukunft unserer Staatskassen. ZWeitens ISt es ja nicht so das wir nicht arbeiten wollen sondern das wir es nicht können weil wei entweder einen Wurm zu versogen haben oder aber zb um Mutterschutz verankerte Gesetze beachten müssen. MIr geht hier immer die Hutschnur wenn ich mitbekomme wie viele von euch Mädels ihre Rechte nicht einfordern.....ist doch nicht normal. :-)


cherrylady_82

Antwort auf Beitrag von lenirettig

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Bekommt es einer, bekommen es alle. Ich habe damals sogar in meinem ersten Elternzeitjahr noch Weihnachtsgeld erhalten in voller Höhe, obwohl ich meine Tochter im April zur Welt gebracht habe und vorher regulär im Mutterschutz war. Denke, das trifft dann auch für Mutterschutz zu.


3ns

Antwort auf Beitrag von cherrylady_82

Ja es ist eine freiwillige Leitung!!! Ist sie aber prozentual ans Endgeld gebunden und wird an alle gezahlt dürfen nicht bestimmte Gruppen ausgeschlossen werden.Dann durfte der Ag zb allen nichts zahlen aber nicht einen ausnehmen .


Isa1005

Antwort auf Beitrag von lenirettig

Ich glaube das kommt auch ein bisschen drauf an wo man arbeitet. Ich bin im öffentlichen Dienst und da bekommt man das Weihnachtsgeld anteilsmäßig für die Monate im Kalenderjahr die man im Betrieb gearbeitet hat. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob da im Fall der Schwangerschaft der Mutterschutz mitzählt oder nicht. Aber ich kenne es grundsätzlich auch so, dass wenn dann alle Weihnachtsgeld bekommen müssen.


Kia86

Antwort auf Beitrag von lenirettig

Ach so, echt? Also muss der Arbeitgeber, wenn er allen WeihnachtsGeld zahlt, auch denen in ElternZeit zahlen? Ich habe letztes Jahr im Mutterschutz kein Geld bekommen. Ich wusste das aber auch nicht, dachte da es freiwillig ist, ist er nicht dazu verpflichtet.


3ns

Antwort auf Beitrag von Kia86

Ich glaube da ist es umgekehrt! In dem Jahr Elternzeit bist du ja nicht aufgrund von Gessetzen verpflichtet zu Hause zu bleiben. Du machst das ja "freiwillig" so freiwillig wie das halt ist bei einem Säugling. Weil das Weihnachsgeld an Leistungen und verdienst geknüpft ist und du da keinen Verdienst hast sondern ELterngeld vom Staat erhältst fällt das Weihnachtsgeld weg. Weil die berechnungsgrundlage ja meist das Gehalt ist welches du ja garnicht beziehst! Wenn der Arbeitgeber jedoch eine SUmme x für zb ich glaube Betriebstreue oder so nennt sih das vergibt ist es möglich das du es auch bekommst! Ich habe kein Weihnachtsgeld in der Elternzeit bekommen aber immer kurz bevor meine KInder geboren wurden :-)


3ns

Antwort auf Beitrag von 3ns

ELternzeit und MUtterschutz sind zwei verschiedene DInge ! Eltenzeit0 Man mchte nicht arbeiten und erhält Ersatzleistung vom Staat Mutterschutz man DARF nicht arbeiten und erhält Ersatzleistung von Ag und Kasse Hier hae ich nochmal die genaue BEschreibung Weihnachsgeld und ELTERNZEIT gefunden. Im MUTTERSCHUTZ gelten andere Regeln da habe ich oben einen Link einkopiert ;-) Besteht Anspruch auf Sonderzahlungen? Die Elternzeit führt nicht zwangsläufig zum Wegfall oder zur Kürzung einer Sonderzahlung. Ob und wie sich die Elternzeit auswirkt, hängt vom Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag und den darin enthaltenen Vereinbarungen ab. Entscheidend bei Sonderzahlungen ist deren Sinn und Zweck: Zahlt der Arbeitgeber eine Vergütung, weil er eine erbrachte Arbeitsleistung honorieren will (etwa beim echten 13. Gehalt), oder zahlt er, weil er die Betriebstreue belohnen will (häufig der Fall beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld)? Während der Elternzeit entfällt (vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen) der Anspruch auf alle Zahlungen, die an eine Leistung geknüpft sind, wie es in der Regel beim echten 13. Gehalt der Fall ist. Der Arbeitgeber darf diese Zahlung deshalb während der Elternzeit entweder kürzen oder ganz streichen. Anders sieht es etwa bei Gratifikationen wie dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld aus, wenn diese nicht die Arbeitsleistung, sondern die Betriebstreue honorieren. In diesem Fall haben Sie auch weiterhin Anspruch auf die Sonderzahlung. In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträgen können allerdings Kürzungsregelungen vereinbart werden. Ähnliches gilt für Sonderzahlungen mit „Mischcharakter", das heißt, wenn sowohl Leistung als auch Betriebstreue belohnt werden sollen.