Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sternenmami2013, 10. SSW am 30.11.2013, 15:29 Uhr

schwanger und elternzeit

hallo an alle . bräuchte mal dringend antwort . ich bin noch bis august 2014 in elternzeit mein kind ist aber ab januar 2014 in der kita . nun bin ich wieder in der 10 ssw aber risikoschwangerschaft und krankgeschrieben bis mitte dezember . hab heute brief vom jobcenter bekommen das die mich jetzt in eine massnahme schicken wollen trotz krankschreibung , elternzeit und risikoschwangerschaft . dürfen die das ? muss ich denn hingehen zur massnahme ? hoffe auf antworten

 
25 Antworten:

Re: schwanger und elternzeit

Antwort von sweet_dragon855 am 30.11.2013, 15:58 Uhr

Ich denke krankschreibung ist krankschreibung .
Zeig die beim jobcenter vor und lass dir vllt eine art artest von gyn fuer die risikossw geben und auch da vor zeigen.
Normal muesstest du dann zu hause bleiben duerfen.
Denke die massnahmen kann man wie ein job sehn in dem man sich krank meldet hier isses nur beim jobcenter.

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Re: schwanger und elternzeit

Antwort von sternenmami2013, 10. SSW am 30.11.2013, 16:01 Uhr

die wissen von der risikoschwangerschaft und auch die krankschreibung ist da

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Re: schwanger und elternzeit

Antwort von keinnamemehrfrei am 30.11.2013, 16:10 Uhr

kann es sein das die Maßnahme erst nach deinem Krankenschein beginnt? beziehst du denn trotz elternzeit Geld von denen? Nur weil man risiko-schwanger ist heißt das ja nicht das man gar nicht arbeiten darf.

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Re: schwanger und elternzeit

Antwort von sternenmami2013, 10. SSW am 30.11.2013, 16:13 Uhr

bekomme krankenschein bis zur entbindung

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Re: schwanger und elternzeit

Antwort von mf4 am 30.11.2013, 16:14 Uhr

So lange du krankgeschrieben bist musst du natürlich gar nichts annehmen.
Ob danach die Teilnahme an einer Maßnahme ein Risiko darstellt, kann das Jobcenter nicht wissen und muss es auch nicht... das muss dein Dok entscheiden.

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Re: schwanger und elternzeit

Antwort von keinnamemehrfrei am 30.11.2013, 17:29 Uhr

naja das jobcenter beruft sich natürlich nur auf das was auf dem wisch steht. aber ist ja schon merkwürdig das man pauschal eine AU bekommt ohne zu wissen worum es überhaupt geht und ob die Arbeit / Maßnahme überhaupt eine Gefahr bedeutet. typisch Deutschland.... lass mich raten, den kita-Platz hast du auch nur bekommen weil du vermittelbar sein sollst?

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Re: schwanger und elternzeit

Antwort von franzi1406, 16. SSW am 30.11.2013, 17:47 Uhr

Auch das Jobcenter muss sich an Gesetze halten, solange du krankgeschrieben oder im Arbeitsverbot bist, musst du auch nicht zur Maßnahme.

Allerdings interessiert das Jobcenter die Schwangerschaft erst ab der 13.SSW, weil erst aber der 13.Woche eine schwangerschaft laut Gesetz als intakt bezeichnet wird.
zumal eine Risikoschwangerschaft nicht bedeutet das man nicht arbeiten kann. Ich bin auch in einer Risikoschwangerschaft, und arbeite Vollzeit, Risikoschwangere müssen nur öfter zur Vorsorge zum Arzt als andere.

Bist du aber definitiv arbeitsunfähig in der 10.SSW, auf Krankenschein, musst du nicht zur Maßnahme.

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Re: schwanger und elternzeit

Antwort von franzi1406 am 30.11.2013, 17:48 Uhr

Und da du dich sowieso bis August noch in der Elternzeit deines 1.Kindes befindest, fällst du sowieso aus dem System

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Re: schwanger und elternzeit

Antwort von keinnamemehrfrei am 30.11.2013, 18:01 Uhr

ist das so? offensichtlich bezieht sie ja Geld vom Amt und hat einen kita-Platz bekommen. dann dürfen die einen doch ganz bestimmt in Maßnahmen stecken. ich gehe schwer davon aus das die Maßnahme erst nach dem krankenschein beginnt. das arbeitsamt kann ja schlecht riechen das sie eh krank geschrieben bleibt. die gehen ja auch nur von dem aus was sie in den Händen halten.

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Re: schwanger und elternzeit

Antwort von mf4 am 30.11.2013, 18:14 Uhr

Wenn sie Geld bezieht und das Kind untergebracht ist ist sie vermittelbar und auch für Maßnahmen einsetzbar.
Natürlich gilt das auch für Schwangere aber eben jetzt nicht, das sie krankgeschrieben ist. Dann wäre sie auch un-schwanger momentan zu nichts verpflichtet.

Das Jobcenter hat den Schein aber der gilt eben so lange wie drauf steht und da steht sicher nicht "bis zum ET krankgeschrieben" und das Jobcenter kann natürlich nicht einschätzen, ob das Sitzen in einer Maßnahme eine Gefahr darstellen würde... das wäre dann Aufgabe eines Arztes das zu beurteilen.

Dass das Jobcenter eine Schwangerschaft ab der 12.SSW interessiert stimmt ganz sicher nicht, denn es müsste sich bei einem vermittelten Job der für eine Schwangere ungeeignet ist ebenfalls an Richtlinien halten.
Das gilt nicht nur für Schwangere. Wer aus gesundh. Gründen z.B. bestimmte Dinge nicht machen darf wird vom Jobcenter auch nicht zu diesen Tätigkeiten vermittelt. Auch da bestimmt ein Arzt und ggf. ein Gutachter was geht und was nicht.

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Re: schwanger und elternzeit

Antwort von franzi1406 am 30.11.2013, 18:17 Uhr

Solange sie sich in der Elternzeit befindet, muss sie nicht annehmen. Sie hat gesetzlich das Recht 3 Jahre in Elternzeit zu gehen. Auch wenn Sie Geld beziehen sollte, ändert das nichts an der Tatsache das sie in Elternzeit ist.
Es gib viele Mütter die in der Elternzeit zum Elterngeld aufstockend Geld vom Jobcenter beziehen, deshalb sind sie trotzdem nicht vermittelbar bis zum Ende der Elternzeit, sonst würde das Amt nämlich gleich 3 Monate nach der Geburt schon Mütter in Maßnahmen stecken.
Warum das Kind dann allerdings ab Januar in den Kindergarten geht, verstehe ich auch nicht, denn dann braucht sie auch keine Elternzeit mehr nehmen ab Januar.

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Re: schwanger und elternzeit

Antwort von keinnamemehrfrei am 30.11.2013, 18:23 Uhr

eben, ich denke das es daher rührt und das finde ich auch total okay. ich will arbeiten und darf nicht weil ich keinen Platz bekomme aber sämtliche Leute lassen sich hier übers Amt einen Platz finanzieren und drücken sich dann vor Maßnahmen. ist doch zum brechen. ich will nicht pauschal sagen das es bei der AP auch so ist - um Gottes Willen.

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Re: schwanger und elternzeit

Antwort von keinnamemehrfrei am 30.11.2013, 18:24 Uhr

ja das denke ich eben auch. das man während eines aktuellen krankenscheins nicht beschäftigt werden darf ist ja eigentlich klar.

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Und was ist mit dem Vater der Kinder ?

Antwort von Sternenschnuppe am 01.12.2013, 7:37 Uhr

Der ist in erster Linie für Euch zuständig.
Offenbar aber finanziell nicht in der Lage für seine Familie zu sorgen.
Sorry, aber wieso wird man in so einer Lage noch einmal schwanger und macht sich erneut abhängig vom Steuerzahler ?

Dein erstes Kind ist betreut, die Krankmeldung begrenzt aktuell, also können sie derzeit Pläne für danach machen.

Verzichtest Du auf den Betreuungsplatz wenn Du nicht arbeiten gehst ?

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Re: @ Sternschnuppe

Antwort von mucki26 am 01.12.2013, 9:49 Uhr

Wieso sollte sie das run?
Diese Frage versteheich jetzt nicht.
Darf das Kind nicht in den Kindergarten weil die Mama zu Hause ist?
Ich verstehe nur teils das Argument das der Platz besser an jemanden gehen kann, wo die Mama wiederarbeiten gehen muss.
Das nicht genug Plätze vorhanden sind, ist ja nicht ihr Problem und schon gar nicht der ihres Kindes, sondern ein Politisches.
Einen ganztagsplatz muss sie nicht , besetzen, aber vormittags einige stunden das Kind in den Kindergarten zu bringen, dazu hat IHR Kind das recht, wie alle anderen Kinder auch.
Und wir kennen auch die Hintergründe nicjt die sich da verstecken.
Vielleicht ist einfach ihr Vertrag ausgelaufen.... Und solange sie Elternzeit hat/hatte muss sie ja auch nach nix neuem gucken.
Ist mir letzten endes auch egal.
Kindergarten ist wichtig, besonders für Kinder die alleine sind,als für das letzte Kind einer großfamilie.

Alles Gute für die Schwangerschaft an die AP :-)

Und allen einen schönen ersten Advent

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Re: @ Sternschnuppe

Antwort von Sternenschnuppe am 01.12.2013, 10:40 Uhr

Sorry , H4 beziehen und mit Absicht wieder schwanger werden ( was sie ist wenn man mal weiter unten liest ) finde ich dem Steuerzahler gegenüber sehr frech !

Zum Kindergarten hast Du Recht, die Frage reduziere ich auf Ganztagsplatz oder die 20 Stunden die jedem zustehen.

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Re: @ Sternschnuppe

Antwort von keinnamemehrfrei am 01.12.2013, 10:47 Uhr

naja wer Dank des Amtes einen Platz bekommt darf auch ruhig mal zu Maßnahmen antreten. mein Kind ist übrigens auch das erste und nicht das letzte einer Kette. mein Rechtsanspruch bewirkt aber nicht das er einen Platz bekommt sondern das wir eine Kinderfrau finanziert bekämen. darauf verzichten wir nun dankend denn er soll unter Kinder und nicht von einer wildfremdem bei mir zu Haus betreut werden. darum haben wir uns ja jetzt für das zweite Kind entschieden auch wenn das bedeutet das ich dadurch noch ein paar Jahre aus dem Job bin, kein elterngeld bekomme und mein Sohn weiter nicht unter anderen Kindern ist.

im nächsten Jahr wird er drei und dann sieht es sogar noch schlimmer aus da man hier jetzt auf die tolle Idee gekommen ist, kita-Gruppen zu schließen und neue krippengruppen zu schaffen. herrlich, nur schade das ich einen dreijährigen dann nicht in eine krippengruppe mehr stecken darf. keine Ahnung wo das enden soll. wahrscheinlich geht er mit schuleintritt das erste mal in eine feste kindergruppe.

klar ist das auch ein politisches Problem. aber nicht nur weil es zu wenig Plätze gibt sondern auch weil amt-kinder bevorzugt werden um die Mütter vermittelbar zu machen. aber 90% der Mütter wollen gar nicht vermittelt werden. das ist unter aller sau. soll nicht heißen das es bei ihr auch so ist, aber es ist eben oft so. meine Nachbarin ist unter 30 und alle vier Kinder sind in der Krippe/kita. sie sitzt mit dem arsch auf dem Balkon und qualmt eine nach der anderen. sie hat nie was gelernt, keinen Schulabschluss. sie wird ohnehin nie vermittelt. aber alle kids dürfen fremdbetreut werden? Da darf man auch mal sauer werden wenn Leute fragen "dürfen die das? "

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Re: schwanger und elternzeit

Antwort von sternenmami2013, 10. SSW am 01.12.2013, 11:05 Uhr

ich bin nicht mit absicht schwanger geworden sondern trotz dreimonatsspritze . also es war nicht geplant . ich will was machen deswegen geht meine tochter auch in die kita . es war nur eine frage wie sich das verhält mehr nicht . da sind manche kommentare ziemlich frech

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Re: schwanger und elternzeit

Antwort von keinnamemehrfrei am 01.12.2013, 11:12 Uhr

dafür das du arbeiten gehen willst, wirkst Du sehr empört das man dich vermitteln will.

Du bist nicht absichtlich schwanger geworden??? du hast wenige Tage nach einer Ausschabung überhaupt Lust auf Sex und dann auch noch ungeschützt.... aber du wolltest nicht schwanger werden für mich klingt das wie voll drauf angelegt. zumindest kannte ich bislang nur Frauen die so früh überhaupt an Sex gedacht haben weil sie starken kinderwunsch haben. naja aber man lernt ja nie aus.

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Glaubst Du das selbst ?

Antwort von Sternenschnuppe am 01.12.2013, 12:09 Uhr

Du hattest eine FG ( die Schwangerschaft war auch ungeplant bestimmt ) und wirst angeblich 1 Woche danach wieder ungeplant schwanger ?

Ist klar

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Re: Glaubst Du das selbst ?

Antwort von Sternenschnuppe am 01.12.2013, 12:23 Uhr

https://gpge.de/schwanger-wernoch/Schwanger-nach-fehlgeburt-mit-ausschabung_7862 59.htm

Liest sich alles andere als ungeplant.

Wegen Frauen wie Dir werden Frauen die in einer Notlage H4 brauchen dumm angemacht und in eine Schublade gesteckt.

Familienplanung auf Kosten des Steuerzahlers, schade dass das nicht bestraft wird.

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Beweis : Du bist so dreist !!!

Antwort von Sternenschnuppe am 01.12.2013, 12:35 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/schwanger-wernoch/Schwanger-nach-fehlgeburt-mit-ausschabung_780991.htm

Müll sammeln sollten sie Dich schicken.

Sind Lügen und andere ausnutzen die Werte die Du Deinen Kindern vermittelst ?
Pfui !

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Mit Kind Nummer 2 warst du bereits in der Elternzeit des 1. schwanger, und jetz Nr. 3

Antwort von franzi1406, 16. SSW am 01.12.2013, 17:21 Uhr

und das soll jetzt bei Nummer 3 total ungeplant sein, sorry aber das kommt mir doch sehr wie Berrechnung vor.
Und wer 1 Woche nach einer Aussschabung wieder SEX hat nimmt das billigend in Kauf, wieder schwanger zu werden, zumal du ja dovor auch schon trotz Monatsspritze schwanger warst.

Was ja dein Ding ist, aber dann sollte man wenigstens dazu stehen.

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Also in dem Link gibt sie es ja zu

Antwort von Sternenschnuppe am 01.12.2013, 17:31 Uhr

Dass sie Sex hatte um schwanger zu werden !

Nix ungeplant.
Sozialschmarozt.

Und was ist mit dem Vater der Kinder ?
Wieso bekommt sie H4 ?

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Re: Also in dem Link gibt sie es ja zu

Antwort von keinnamemehrfrei am 01.12.2013, 17:55 Uhr

zwei Fliegen mit einer klappe: h4 plus kita-Platz, schnell wieder schwanger werden und AU erbetteln um ja nicht zu Maßnahmen zu müssen. ein Traum. und ja, ein politisches Problem in Deutschland.

tja so ist das wohl. jeder schaut wie er mit dem arsch an die Decke kommt.

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