Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Book, 15. SSW am 18.05.2010, 9:26 Uhr

Schwanger in Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

ich frage euch einfach mal, vielleicht geht es einer von euch so wie mir und weiß bescheid . Ich habe bei Frau Bader auch nachgefragt, aber vielleicht bekomme ich hier auch Antworten.
Ich habe versucht mich schlau zu lesen, bin aber irgendwie immer noch verwirrt.
Und zwar ist es so, das ich Schwanger bin mit unserem 2. Kind, Termin ist am 15.11.2010. Allerdings bin ich jetzt noch in Elternzeit von unserem Sohn, die geht auch noch bis zum 30.03.2011. Dazu kommt noch, das ich seit dem 01.04.2010 wieder Teilzeit am Arbeiten bin...... Allerdings bin ich bei meinem Arbeitgeber für ein Jahr freigestellt und bei der Tochterfirma habe ich einen befristeten, Einjahresvertrag bis zum 30.03.2011.
Eine ziemlich Interessante Situation, ich hoffe ich habe sie verständlich aufgeschrieben?!
Meine Fragen sind nun, wie es sich mit dem Elterngeld verhält? Wie errechne ich das jetzt?
Und wann, wo und wie verhält es sich mit der Elternzeit von meinem Sohn, die ja bei meiner Firma angegeben ist?
Und mit dem Mutterschutz und Elternzeit bei meiner jetztigen Arbeitsstelle...

Fragen über Fragen und ich bin einfach verwirrt!

Lieben Gruß
Micha

 
2 Antworten:

Re: Schwanger in Elternzeit

Antwort von marlen80, 9. SSW am 18.05.2010, 9:37 Uhr

HI Micha,

also die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber verlängert sich um die von Dir angegebene Zeit.
die Elternzeit bei dem Tochterunternehmen beginnt nach dem MuSchu und endet am 31.3.2011
Das Elterngeld wird aus dem Einkommen der letzten 12 Monate errechnet, + Geschwisterbonus (ich glaub 75 euro) wenn Dein 1. Kind unter 3 ist.

ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen

lg
marlen

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@marlen

Antwort von Book, 15. SSW am 18.05.2010, 9:40 Uhr

Hi,

danke schon mal für deine Antwort.
Dann gebe ich also ganz normal bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit an.
Das ist dann ja ganz einfach
Welche Monate muss ich denn dann nehmen für die Berechnung vom Elterngeld? Zählen dann die Monate vom neuen MuSchu auch dazu? Und dann fehlen mir ja noch 2 Monate, nehme ich dann die Monate VOR der Elternzeit von meinem Sohn?

Dankeschön!!

Lieben Gruß
Micha

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