Elternforum Schwanger - wer noch?

Hilfe Elternzeit !

Schwanger - wer noch?
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Christine1985

Hallo zusammen! Ich habe inzwischen so viel gelesen, dass ich total durcheinander bin. Ich bin aktuell in der 34.SSW und habe morgen ein Gespräch mit der Personalabteilung. Macht es Sinn einen Antrag auf Elternzeit schon jetzt abzugeben? Es ist doch schlauer, den Antrag auf Elternzeit mit dem genauen Geburtstermin einzureichen, denn sonst müsste dieser am Ende doch wieder abgewandelt werden, oder nicht? Ich plane 1 Jahr lang Basis-Elterngeld zu beziehen, möchte aber aus Sicherheitsgründen 2 Jahre Elternzeit einreichen, mit der Idee, nach einem Jahr in Teilzeit wieder zu starten. Wie könnte so ein Muster-Schreiben in etwa aussehen, wenn mein ET am 24.09.22 ist? Beginnt die Elternzeit dann eigentlich am 24.09.22 oder 8 Wochen später nach Ablauf der Mutterschutzes? Also am 24.11.? Ich danke euch ganz herzlich für eure Unterstützung. Ich seh den Wald gerade vor Bäumen nicht mehr und möchte morgen natürlich nix Falsches sagen... Merci!


Cupcakelady

Antwort auf Beitrag von Christine1985

Genau die Elternzeit beginnt nach Ablauf des MuSchu. Den Antrag bereitet man in der Regel vor und trägt nach Geburt das genaue Datum rein. Man hat ja nach der Geburt doch wenig Zeit und Lust sowas zu starten. Bei dem Antrag für den Arbeitgeber würde ich auf jedenfall rein schreiben , dass und du ca. Planst teilzeit in elternzeit zu nehmen. Damit sich der AG drauf einstellen kann und nicht denkt du fällst zwei Jahre aus.


Arianne

Antwort auf Beitrag von Christine1985

Bei uns muss man den Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn, mit dem genauen Datum einreichen. Das heißt, in der ersten Woche nach Geburt. Ich habe alles soweit vorbereitet, so dass ich das Geburtsdatum nur noch eintragen muss und dann kann ich ihn weg schicken.


Sali87

Antwort auf Beitrag von Christine1985

Die Frist für die Beantragung der Elternzeit beim AG beträgt 7 Wochen. Das heißt, Du kannst den Antrag innerhalb einer Woche nach der Geburt mit den genauen Daten bei Deinem AG einreichen, weil Du bis 8 Wochen nach der Geburt noch durch den Mutterschutz "abgedeckt" bist. Erst nach den 8 Wochen beginnt Deine Elternzeit. Beim Elterngeld hingegen werden die 8 Wochen angerechnet, das heißt, Du bekommst 8 Wochen Mutterschaftsgeld und dann noch 10 Monate Elterngeld (plus weitere 2, wenn Dein Mann auch min. 2 Monate Elternzeit nimmt).


Christine1985

Antwort auf Beitrag von Sali87

Vielen Dank für die lieben Nachrichten! Bedeutet also, dass in meinem Antrag für den AG (bei einem Jahr Pause) steht: Hiermit beantrage ich Elternzeit vom 24.11.22 (grob, da ET 8 Wochen vorher) - bis zum 24.09.23 (weil das Elterngeld mit dem ersten Geburtstag des Kindes erlischt. Richtig? Fängt man dann echt auf den Tag genau wieder an? Falls ich keinen Betreuungsplatz bekomme, oder sich das Kind noch nicht eingliedern lässt, möchte ich mir auf jeden Fall den (wenn auch unbezahlten) Puffer freihalten . Würde also in meinen Antrag schreiben, dass ich 2 Jahre Elternzeit nehme. Nehme ich das Beispiel von oben, heißt es also: Elternzeit vom 24.11.22-24.09.24 mit dem Zusatz, dass ich bereits Ende September/Anfang Oktober 2023 wieder in Teilzeit einsteigen möchte. Stimmt das so ? Nochmals vielen Dank.


kitkat170583

Antwort auf Beitrag von Christine1985

Als kleiner tipp: wenn du möchtest das dein Kind mit 1 jahr in die Betreuung geht würde ich mich auf die Suche nach einem Platz machen. Ist natürlich regional verschieden aber teils schon schwer einen Platz zu bekommen. Ich habe mein Kind in der Kita angemeldet da war ich in der 14 ssw. Wenn ich Glück habe klappt es dann für nächstes Jahr aber wohl eher 3 Monate später als gewünscht.


Christine1985

Antwort auf Beitrag von kitkat170583

Hey! Vielen Dank für deine Nachricht. Bei uns läuft das hier wohl über ein städtisches Bewerbungsverfahren, welches für alle im November eröffnet wird. Dann gibt man seine Wunsch- und Alternativplätze für 2023 an. Ich stimme dir aber zu. Die, die ich toll finde, sind sehr beliebt und nicht in meinem Stadtteil. Entsprechend habe ich ein Auge auf ein Team aus 2 Tagesmüttern geworfen. Die ruf ich morgen mal an. Danke, dass du mich erinnert hast!


Julizwilling

Antwort auf Beitrag von Christine1985

Wenn dein Kind geboren ist, schreibst du den offiziellen Antrag auf Elternzeit und legst eine Kopie der Geburtsurkunde dazu. Der Anfang der Elternzeit muss nicht drin stehen, wenn es ab Geburt laufen soll. Mal angenommen dein Kind kommt am errechneten ET 24.09.22, dann endet deine Elternzeit bei zwei Jahren am 23.09.24. Da sind dann zwei Jahre um, nach einem Jahr müsstest du am 1. Geburtstag wieder arbeiten. Im Gespräch vorher kannst du der Personalabteilung schon mal sagen, dass du ab Geburt zwei Jahre Elternzeit nehmen möchtest, aber gerne evtl. nach einem Jahr wieder Teilzeit einsteigen, aber die genauen Zeiten und Stunden erst drei Monate vorher genau festlegen kannst, da du ja erstmal schauen musst, ob du einen Betreuungsplatz etc, bekommst.