Geschrieben von kinkat am 03.02.2012, 15:42 Uhr |
frage an die finanzexperten unter euch
hallo :)
ich bin in einer für mich recht verzwickten situation:
mein arbeitgeber hat ohne irgendwelche aussagekräftigen unterlagen meinen ET um ein paar wochen nach vorne verschoben und ein völlig aus der luft gegriffenes datum der krankenkasse gemeldet.
meine krankenkasse hat den fehler gemacht und ohne das gelbe zettelchen diesen ET "angenommen".
ergo habe ich viel zu früh von meinem arbeitgeber nur einen zuschuss zum mutterschaftsgeld bekommen, von der krankenkasse aber noch kein mutterschaftsgeld. wie auch, mein FA steltle die bescheinung natürlich erst später aus, wurde von mir aber fristgerecht eingereicht.
der fehler war schnell entdeckt, dem grünen verein vor ort die geschichte unsagbar peinlich und mein arbeitgeber arbeitet nun fleissig an der korrektur meiner gehaltsabrechnungen.
nun stehen einige hundert euro aus, die mein arbeitgeber mir nachzuzahlen hat, plus das mutterschaftsgeld der KK.
das mutterschutzgeld wird ja erst gezahlt, wenn mein arbeitgeber bei der kasse nachgewiesen hat, was ich in den letzten wochen verdient habe.
das kann er ja allerdings erst, wenn er die letzten abrechnungen korrigiert hat...
- was ein wirrwarr....-
falls mir bis jetzt noch irgendwer folgen konnte und die geschichte halbwegs verstanden hat, möchte ich nun wissen:
wie lange darf mein arbeitgeber brauchen um die abrechnungen zu korrigieren und mir mein geld nachzuzahlen?
hat mein arbeitgeber bei der kasse irgendeine frist einzuhalten, in der er meine lohnstreifen einreichen MUSS?
danke schonmal im vorraus, ich hoffe es ist halbwegs verständlich...
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