Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von chrimali87, 24. SSW am 28.04.2016, 8:15 Uhr

Elternzeit beim AG beantragen

Hallo Mädels,
was genau schreibt ihr in eure Anträge für den Arbeitgeber? Habt ihr eventuell mal ein Muster für mich. Ich arbeite momentan noch Vollzeit; voraussichtlicher Geburtstermin 26.08.2016. Nach einer 14-monatigen Babypause möchte ich ab 01.01.2018 Teilzeit arbeiten. Ab wann beginnt denn die Elternzeit? Ab dem Tag der Geburt?
Mein Antrag schaut momentan noch so aus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Elternzeit für die Erziehung und Betreuung meines Kindes (Name: Leo Grebner; voraussichtliches Geburtsdatum: 26.08.2016).

Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist, möchte ich die Elternzeit ab Freitag, den 26.08.2016 beginnen und für zwei Jahre beantragen. Während der Elternzeit, bzw. nach einer 14-monatigen Auszeit, stehe ich Ihnen ab Montag, den 01.01.2018 Teilzeit zur Verfügung.

Ich versichere, dass mein Kind von mir erzogen und betreut wird und dass wir zusammen in einem Haushalt leben.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt und die Gültigkeit dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen


Was meint ihr? Ist das gesetzliches so korrekt?

 
9 Antworten:

Re: Elternzeit beim AG beantragen

Antwort von Neutrina am 28.04.2016, 9:02 Uhr

Meines Wissens wird die elternzeit erst nach der geburt beantragt. Zumindest ist das bei uns im betrieb so. Die ersten 8 wochen nach der geburt bis du ja im mutterschutz. Also vorbereiten werde ich den auch aber abschicken erst nach der geburt mit dem genauen datum.

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Re: Elternzeit beim AG beantragen

Antwort von _LeA_, 32. SSW am 28.04.2016, 9:17 Uhr

Huhu!
Elternzeit muss man 7 Wochen vor Antritt beim AG beantragen.
Da wird man eigentlich mit Infomaterial zugeschüttet - habe tausend Infobroschüren zuhause - von allen möglichen Seiten.
Das heißt, dass wenn die Elternzeit im Anschluss an den MuSchU direkt anschließen soll, man innerhalb von 7 Tagen nach Geburt den Antrag abgeben muss.
Also vor der Geburt muss man garnichts machen.

Ich habe von der Arbeit einen Vordruck erhalten wo man nur entsprechende Kreuze ( verschiedene Optionen) setzen muss ;-)
Der heißt "Antrag auf Elternzeit", und ich setze meine Kreuze wie folgt:

- Am ___________________ ist mein Kind ________ geboren.
- Ich nehme durchgängig vom _______ (erster Tag nach MuSchu) bis zum Tag der Vollendung des zweiten Lebensjahres meines Kindes ________ Elternzeit in Anspruch.


Für Teilzeit kann man dort folgendes ankreuzen:
- Während der Elternzeit bitte ich um Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung mit __% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vom ______ bis zum _______.

LG
Liebe Grüße

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Re: Elternzeit beim AG beantragen

Antwort von Vineta84 am 28.04.2016, 9:17 Uhr

Hej,
die Elternzeit fängt meines Wissens erst nach dem Mutterschutz (8 Wochen nach Geburt) an.
Den offiziellen Antrag kannst du eigentlich erst mit der Geburtsurkunde einreichen, aber deinen AG wenigstens mit deinem Schreiben über deine Absicht auf 14 Monate Elternzeit informieren.
Denk vielleicht auch noch daran, dass du die restlichen 22 Monate noch aufheben kannst. Das hab ich bei mir extra vermerkt, weil die KiGa-Situation bei uns recht schwierig ist, oder man sie später noch mal bräuchte.
Seid ihr eine größere Firma? Evtl haben die von der Personalabteilung extra Vordrucke.
Hast du bis zum MuSchu alle Urlaubstage aufgebraucht? Sonst lass dir in dem Schreiben gleich bestätigen, wieviele Urlaubstage du in die Elternzeit mit nimmst.
Liebe Grüße

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Re: Elternzeit beim AG beantragen

Antwort von chrimali87 am 28.04.2016, 9:27 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten.
Das bedeutet, wenn ich von dem errechneten Geburtstermin (26.08.2016) ausgehe, fängt meine Elternzeit erst am 24.10.2016 an. Ist das richtig?

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Re: Elternzeit beim AG beantragen

Antwort von sternenfee75 am 28.04.2016, 10:48 Uhr

Nein, EZ startet ab Geburt. Man hat bei normalem Mutterschutz 1 Woche nach Geburt Zeit, den Antrag abzugeben, um die 7 Wochen vorher einzuhalten.

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Re: Elternzeit beim AG beantragen

Antwort von Dreikindmama am 28.04.2016, 10:53 Uhr

Elternzeit muss man nicht beantragen sondern bekannt geben.

Ein Antrag zieht eine Genehmigung nach sich. Elternzeit gleich nach der Geburt bedarf aber keiner Genehmigung des Arbeitgebers. Diese Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht ablehnen. Somit ist das Schreiben an den Arbeitgeber auch kein Antrag sondern eine Bekanntgabe.

Gruß

Sylvia

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Re: Elternzeit beim AG beantragen

Antwort von lilke, 28. SSW am 28.04.2016, 11:49 Uhr

Hast Du mal bei Deinem AG gefragt, ob die nicht ein Formular dafür schon habe? Normalerweise gibt es das.

Ansonstn ist es kein Antrag, sondern eine Bekanntgabe und Du muss man SPÄTESTENS 7 Wochen vor Beginn abgeben.

Mutterschutz zählt zur Elternzeit, wird aber nicht in diese 7 Wochen eingerechnet, d.h. man kann die EZ auch erst in der Woche nach der Geburt bekanntgeben.

Hat der AG kein Formular kann man das formlos machen:

Vor der Geburt:

SgDuH,

hiermit nehme ich Elternzeit für mein Kind (vorr. ET am 26.8.16) in Anspruch für die Lebensmonate 1-24 (vorr. 26.8.16 bis 25.8.18) .

Ab dem 15. Lebensmonat (vorr. ab 26....) bis zum 24. Lebensmonat (vorr. bis 25.8.18) nehme ich Teilzeit in Elternzeit mit ....h/Woche in Anspruch.

Die verbleibende Elternzeit behalte ich mir vor zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen.

MfG

Wenn Du nach der Geburt meldest, dann halt die vorr. Daten streichen und durch die realen ab Geburtstermin gerechnet ersetzen.

LG
Lilly

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Re: Elternzeit beim AG beantragen

Antwort von chrimali87 am 28.04.2016, 14:23 Uhr

Leider hat mein AG kein Formular; aber vielen herzlichen Dank für die tolle Unterstützung.

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Re: Elternzeit beim AG beantragen

Antwort von lilke, 28. SSW am 28.04.2016, 14:30 Uhr

Lass Dir auf jeden Fall den Empfang und Eingang bestätigen, egal wann du es abgibst! Es gibt gesetzliche Fristen in denen der AG z.B. der TZ widersprechen muss, wenn er wirklich wichtige betriebliche Gründe dagegen vorweisen kann.

Und für das Elterngeld braucht man je nach Bearbeiter mitunter eine Bestätigung, dass man EZ beim AG gemeldet hat (ich brauchte sie beim letzten Kind z.B. nicht, mein Mann schon...). Die kannst Du aber erst nach der Geburt bekommen, weil dein AG da konkrete Daten angeben und bestätigen muss. Deshalb muss man den Geburtstermin nochmal dem AG melden, wenn man die EZ vor der Geburt schon beim AG anmelden will.

LG
Lilly

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