Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Planungsministerin, 27. SSW am 27.04.2016, 10:41 Uhr

Elterngeldfrage? welche Monate werden einbezogen?

Zur Berechnung des Elterngelds sind die letzten 12 Kalendermonate vor Geburt zu betrachten, nicht vor Mutterschutz. Zumal man im Mutterschutz sein gewohntes Gehalt bekommt - nur eben nicht komplett vom Arbeitgeber sondern einen Teil davon auch von der Krankenkasse.

 
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