Mitglied inaktiv
Hallo, ich bekomme Harz4 und wohne zur Zeit in einer 1 1/2 Wohnung die 55 qm hat. Mein Sohn ist in den halben Zimmer und ich habe mein Wohnzimmer wo ich auch schlafe. Nun bekomme ich im Mai mein Baby und habe für 6 Wochen immer noch meine Tochter bei mir die eigentlich bei ihrem Vater gemeldet ist. Er hat auch das Aufenthalsbestimmungsrecht und wir üben beide geméinsam das Sorgerecht aus. 2 Wochen bin ich mit meinem Sohn allein und dann ist für 6 Wochen wieder meien Tochter bei mir. Nun wollte ich fragen ob ich eine größere Wohnung beantragen kann da es in der Wohnung einfach zu klein ist, in dem Zimmer wo mein Sohn schläft passt nichts mehr rein und das Baby sollte ja auch Ruhe haben. Jetzt hat mir meien Bekannte erzählt das mein Baby erst 1 Jahr alt sein muß bevor es Anrecht auf mehr Platz hat. Stimmt das? Und könnte ich meine Tochter auch als zusätzlich Person angeben da sie ja auch zeitweise bei mir wohnt? Danke euch schon mal
Ab der 13. SSW darfst du für eine Person mehr, also das Baby, umziehen. Wenn dir die beim Jobcenter was anderes sagen ist es FALSCH. Du hast mit dann 2 (1/2) Kindern definitiv recht auf ne größere Wohnung.
Ich lesen den Sohn, der bei ihr lebt und die Tochter, die nicht bei ihr lebt. In der Wohnung wohnt sie mit 1 Kind und 1 ist "Besuch". Oder hab ich das falsch verstanden?
Hab ich das richtig verstanden? Du wohnst demnächst mit 3 Kindern auf 1 1/2 Zimmer? 6 Wochen ist deine Tochter bei dir ? Dann 2 Wochen beim Vater? Und danach wieder 6 Wochen bei dir?
Also eigentlich sagt man 50 qm für dich und für jede weitere Person (ab der 13.SSW kannst du das Baby als solche angeben, meine ich) je 10qm, also denke ich, ist es vollkommen legitim, einen Umzug in eine Wohnung von min.70qm zu beantragen, für deine Tochter die nicht regelmäßig bei dir wohnt, würde ich nachfragen, ob da nicht wenigstens die Hälfte angerechnet werden kann somit könntest du in eine 75qm Wohnung ziehen. Allerdings frage ich mich, wieso du erst jetzt mit dem Gedanken spielt, bzw. dir Gedanken darum machst...aber das geht mich ja nichts an...
Wenn das Kind 50% bei dir wohnt und 50% bei dem Vater bestünde vielleicht eine Möglichkeit aber sicher nicht für ein Besuchskind. Mit dem SR hat das alles nichts zu tun. Mit 1 Kind stehen dir etwa 60m² zu (Mietgröße und -Höhe aber beim Amt direkt nachfragen, da gibt es keine allgemeingültigen Zahlen). Da du für 55m² nur 1,5 Räume hast ist nicht das Problem des Amtes, denn eine 2-Raum-Wohnung fände sich auch in der Größe, dass das Kinderzimmer größer wäre. Ich rate dir beim Amt nachzufragen, welche Wohnungsgröße und -kosten okay wären und dann suche dir etwas dementsprechendes. Wohnraum für ein Kind, welches nicht bei dir lebt sondern nur zum Umgang da ist steht dir nicht zu.
Mit 2 Kindern (Sohn + Baby) stehen dir (ca.) 75m² zu.
6 Wochen ist die Tochter zu Besuch dann 2 Wochen beim Vater und was ist danach ? Geht das in diesem Rhythmus weiter?
Ich finde den Rhythmus seltsam, wenn der hauptsächliche Aufenthalt des Kindes beim Vater ist. Denke ich aber nicht, denn sonst käme das Platzproblem ja nicht jetzt erst auf. Vielleicht klärt uns ja die Fragerin auf.
Ich finde seltsam das,daß Mädchen beim Vater gemeldet ist aber so wie ich das lese ,sie ja eher beim Vater zu Besuch ist ,die Tochter ist ja überwiegend bei der Mutter! Oder nicht? Warum hat der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht dann? Komisch alles!
Ich denke nicht, dass das der übliche Rhythmus ist. Meine beiden sind auch nur jedes 2.WE bei Papa aber es waren auch schon 6 Wochen am Stück (weil ich im KH war). Die Info fehlt ja hier völlig. Dem Nicknamen zu Folge muss da wohl noch ein weiteres Kind sein ich blick nicht durch und wie dem auch sei, dem Amt ist es schnuppe, ob sie Besuch hat und das Wohnungsproblem ist ja auch nicht neu und hätte schon die letzten Monate gelöst werden können, weil 1 Kind da lebt, 1 oft zu Besuch ist und 1 unterwegs ist. 1,5 Zimmer sind einfach zu wenig. 1/2 Zimmer heißt doch auch nur wenige m² also eher eine Abstellkammer oder wie stellt man sich das vor?
Und wenn du deine Tochter mit bei dir meldest, als Zweitwohnsitz von ihr? Definitiv steht dir schon jetzt mehr zu, als du hast, jetzt wären es 60qm, mit zusätzlichem Baby 70.
wenn der vater das abr hat und kind bei ihm gemeldet ist, wird er kein unterhalt zahlen müssen+kindergeld bekommen und sie kann ja wegen h4 nichts an ihn zahlen. wenn nun das kind beim amt mit angegeben wird weil es so oft dort ist, wird es dann nicht versuchen beim kv unterhalt zu bekommen?
Das Amt schenkt keinem Geld (H4), wenn es eine Chance gibt es von wem (dem Vater) in Form von Unterhalt zurück zu fordern. Genau das erlebe ich ja grad, Amt verklagt meinen Ex. Es fehlt eine wichtige Info... ist das Kind immer 2 Wochen bei ihm und dann 6 bei ihr? Dann verstehe ich die ganze Konstellation nicht und auch nicht, warum jetzt das Wohnungsproblem aufkommt, wenn die Wohnung für 3 schon zu klein ist und Kind 4 bald da ist.
Und nicht dem hauptsächlichen... kenne mich da aber auch nicht so aus. Mir sagen auch alle, ich soll schummeln, um mehr zu kriegen, was ich nun aber partout nicht einsehe. So oder so müsste sich auch in der Größe, die ihr mit dann bei bald zwei dauerhaft bei ihr wohnhaften Kindern zusteht, eine Wohnung finden lassen.
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