Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von unicorn88, 21. SSW am 19.03.2009, 20:20 Uhr

bitte um Rat, weiss nicht weiter mit Arbeitgeber...!

mein chef will für mich eine ss-vertretung einstellen und sagte zu mir ich solle ihm doch jetzt schon ein schreiben aufsetzten a) wie lang ich vorhabe in erziehungsurlaub zu gehen und b) wie ich danach weiter arbeite.
bin mir recht sicher, dass ich 1 jahr mache und danach halbtags wieder komme, aber kann ich mich denn noch umentscheiden, wenn das schreiben schon in der verwaltung ist???
was ist wenn meinem kind während der geburt etwas passiert, bin ich dann 1 jahr arbeitslos wegen dem schreiben und kann ich mich nach der geburt dann noch umentscheiden oder muss ich das dann so einhalten wie ich es jetzt aufsetzte-wenn ich es jetzt mache?
man weiss ja nie...
was soll ich denn blos machen, eigendlich hat man bis 2 wochen nach der geburt zeit und man soll es sowieso erst ach der geburt abgeben meint unsere verwaltungsangestellte aber mein cef besteht jetzt schon darauf, damit er der neuen in spee dann schön erzählen kann, dass ihr 1 jahr sicher ist... Bin so sauer und verwirrt.
soll ich es jetzt schon aufsetzten oder ihm eine abfuhr geben.
was habt ihr oder würdet ihr machen bitte um euren rat.
vielen dank schonmal im voraus an eure geduld war doch etwas länger.
wünsche euch noch einen schönen abend,lg sarah

 
8 Antworten:

Re: bitte um Rat, weiss nicht weiter mit Arbeitgeber...!

Antwort von Schäfli, 29. SSW am 19.03.2009, 20:36 Uhr

Hallo!
Du bist ja noch nicht soooo weit in Deiner Schwangerschaft und vieles überlegt man sich ja auch anders als man es noch vor zwei Wochen wollte...
Ob der Arbeitgeber das aus rechtlicher Sicht darf, weiß ich leider nicht.
Wenn Du aber einfach Deinen Arbeitgeber nicht verärgern möchtest, schreib ihm Deine Pläne auf und behalte Dir in diesem Schreiben vor, dass sich bei unvorhergesehenen gesundheitlichen Schwierigkeiten bei Dir oder dem Kind eine Änderung ergeben kann.
Und wenn alles gut ist und Du nach der Geburt anders entscheidest, wird sich auch dann wieder etwas ergeben.
Beste Grüße und alles Gute, Linda

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Helfen kann ich dir leider nicht... Aber:

Antwort von Sarii, 28. SSW am 19.03.2009, 20:37 Uhr

Bei uns auf der Arbeit gibts auch ein paar Mamas in Spee... Aber hab sowas wie bei dir noch nie gehört.
Also sich jetzt schon zu entscheiden und es auch schriftlich niederzulegen...

Aber bestimmt gibts hier Mamas mit Erfahrung.

LG
Sarii

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muss ich vorher nicht auch esrtmal bei meiner KK bescheid geben?lg

Antwort von unicorn88, 21. SSW am 19.03.2009, 20:54 Uhr

s.o.

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Re: Helfen kann ich dir leider nicht... Aber:

Antwort von anni1882, 20. SSW am 19.03.2009, 20:55 Uhr

Man muss spätestens 7 Wochen vor Erziehungsurlaub dem Arbeitgeber schriftlich einreichen, wie lange man in den Erziehungsurlaub gehen möchte. Er muss schließlich danach planen und jemand neues für die Stelle besetzen. Man kann aber, sofern man sich in dieser Zeit entscheidet länger weg zu bleiben, dem Arbeitgeber dieses melden und dann geht das klar.

LG Anni
August-Bus

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Re: bitte um Rat, weiss nicht weiter mit Arbeitgeber...!

Antwort von Anna S am 19.03.2009, 21:56 Uhr

Hallo,

ja das war bei mir auch so...

Ich war mir bei meinem ersten Kind nicht sicher ob ich 2 oder 3 Jahre zu Hause bleiben soll, da ich mir nicht wusste wie es mit der Betreuung laufen würde, damals kamen die Kinder hier erst mit 3J. in die Kita!

Ich habe dieses Schreiben auch früher abgeben müssen und habe es einfach mit reingeschrieben, dass ich mich im Sommer vor seinem 2 Geburtstag (im Feb.) entscheiden werde ob ich das 3 Jahr in Anspruch nehme!
Das dritte Jahr habe ich dann auch genommen, da es keine gescheite Betreuungsmöglichkeit für unter 3jährige gab!

Falls Deinem Baby etw. passieren sollte (gehe jetzt von tot aus!) dann hast Du glaub ich 12 Wochen schutzfrist und danach sollte dir Dein Arbeitsplatz wieder zur verfügung stehen! Ob der gleiche weiß ich leider nicht!

Ich habe von meinem AG so ein Heft bekommen (mit Gesetzten und Fristen ect.) frag doch mal nach! Oder such mal im www/ goggel!

Gruß
und alles Gute für die SS und Geburt
Anna

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Re: bitte um Rat, weiss nicht weiter mit Arbeitgeber...!

Antwort von jojomama, 41. SSW am 19.03.2009, 22:08 Uhr

Du musst dich eine Woche nach der Geburt (also wie schon beschrieben wurde 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit) schriftlich äußern, wie lange du in Elternzeit gehst. Natürlich möchte dein AG wissen woran er ist, aber er kann dich eigentlich noch nicht zu einer Aussage drängen, zumindest nicht zu einer schriftlichen Mitteilung.
Ich habe in verschiedenen Gesprächen mit meinem Chef vorher dahingehend geäußert, dass ich vermutlich ein Jahr zu Hause bleiben werde.
In der Zwischenzeit hat es sich so verändert, dass ich erstmal ein halbes Jahr nehme mit einer eventuellen Verlängerung (hängt von unserer finanziellen Situation ab). Das habe ich ihm aber erstmal nur mündlich mitgeteilt und er bekommt es schriftlich erst innerhalb der Frist von einer Woche nach der Geburt.
LG jojomama

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Re: bitte um Rat, weiss nicht weiter mit Arbeitgeber...!

Antwort von goldstern, 17. SSW am 19.03.2009, 22:27 Uhr

hallöchen,
ich bin erst in der 17ten woche und mein ag wollte vor zwei wochen auch schon wissen wie es weiter gehn soll. in einem persönlichen gespräch war ich völlig überfordert.
ich sagte ihm frei heraus,das es ja noch zeit ist und ich erst die entwicklung des babys abwarten wollte.
da bei uns auch aushilfsmäßig viel zu tun ist,genauso wie er gern teilzeit beschäftigt hab ich vorsichtig gesagt, erstmal aushilfe und dann teilzeit.
vielleicht geht das ja in deinem job auch.
liebe grüße

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Re: bitte um Rat, weiss nicht weiter mit Arbeitgeber...!

Antwort von selena85, no. SSW am 20.03.2009, 0:04 Uhr

Die Sache ist ganz einfach: Du musst erst 6 Wochen (nicht 7) vor Ablauf des Mutterschutzes deinem AG in Schriftform mitteilen, wie lange und ab wann du in Elternzeit gehen möchtest. Formlos.

Dein AG darf von dir nicht verlangen und dich erst recht nicht dazu zwingen, dass du ihm vorher mitteilst, wie du deine Elternzeit gestelten wirst.

Also lass dich nicht verunsichern und nimm dir die Zeit.

Gesetzlich gesehen ist das, was du ihm dann schriftlich mitteilst vernindlich, das bedeutet: Nimmst du z.B. 2 Jahre Elternzeit und möchtest nach einem Jahr doch schon wieder anfangen zu arbeiten, kann dein Chef dies verweigern. Genauso kann er dir eine Verlängerung der Elternzeit verweigern.

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