Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Hasenbande am 28.05.2015, 14:30 Uhr

Betriebsarzt

Ich war bis vor dem BV auch als Betriebsrat tätig.dein AG ist verpflichtet mit dir eine Gefährdungsbeurteilung durchzugehen und den Punkt "infektiöse Krankheiten" kann er nicht verneinen. Er könnte dann zwar Maßnahmen ergreifen, um dein Kind nicht zu gefährden (bspw. Büroarbeit), aber das wird sehr selten gemacht. In NRW ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig, WenIch der Arbeitgeber weigert und dir kein BV ausstellt.
Du kannst mir auch eine PN schreiben, falls noch Fragen sind.
Lg

 
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