Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von shinead am 28.05.2015, 13:13 Uhr

Betriebsarzt

Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass man mit HCMV-seronegativ in der KiTa ggf. auch < 3 arbeiten kann, dann ist das seine Meinung und er stellt kein Beschäftigungsverbot aus.

Das kann aber immer noch der Frauenarzt nachholen.

Eine gesetzliche Grundlage, dass man bei HCMV-seronegativ zwingend ein Beschäftungsverbot erhalten muss gibt es nicht. (Was auch immer der TÜV damit zu haben soll.)

 
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