Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mf2016 am 06.08.2017, 20:48 Uhr

Beschäftigungsverbot und befristeter Vertrag

Hallo zusammen. Ich bin aktuell in der 12 Woche der AG weiß noch nichts.
Mein Vertrag ist bis 30.11.18 befristet.
Stichtag ist der 19.2.18

Wer würde was und wie lange zAhlen ?
Bekomme ich bei einem BV bis zur Geburt dann volles Gehalt und nach der Geburt dann Elterngeld also die ca70%vom Gehalt und das denn bis zum Ablauf des Vertrages ? Und danach denn Paar Monate Krankengeld und dann wäre ich Hausfrau oder ?

Das ist alles zu Kompliziert.

 
11 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot und befristeter Vertrag

Antwort von Lausemaus13 am 06.08.2017, 20:55 Uhr

Huhu.
Bei einem bv bekommst du bis zum Mutterschutz sein volles Gehalt.
Dann Mutterschaftsgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber zusammen.

Nach dem
Mutterschutz beginnt ja dann die Elternzeit. Dann hast du Anspruch auf deine mindestens 12 Monate Elterngeld.
In der Elternzeit würde ja dann dein Vertrag auslaufen. Dann müsstest du dich rechtzeitig Arbeitssuchend melden. Damit du im Anschluss an das Elterngeld die Leistungen vom Arbeitsamt erhalten könntest. Bzw eine neue Stelle suchen

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Re: Beschäftigungsverbot und befristeter Vertrag

Antwort von Danyshope am 06.08.2017, 22:27 Uhr

Bis zum Mutterschutz bekommst du das in einem möglichen BV was du auch ohne dieses bekommen würdest. Zusätze usw allerdings versteuert.

Mutterschutz gibt es dann bis zu 13 € von der KK, den Rest vom AG - so das du wieder auf das volle Gehalt kommst.

Nach dem Mutterschutz dann eben EG - wie hoch und wie lange hängt davon aus was genau du eben auswählst. Bei normalen EG gibt es eben bis zum 12ten Lebensmonat (beachte die ersten 8 Wochen gibt es das höhere Mutterschaftsgeld nur) dann ca. 67% deines Verdienstes. Auch über das Ende deines Arbeitsvertrages hinaus.

Deine EZ endet dann allerdings mit dem 30.18 - außer dein Ag verlängert den Vertrag. Kündigen muss er da nichts. Und ohne Ag hast du auch keine EZ, EG wird davon allerdings unabhängig gezahlt.

Nach Ablauf des EG ist es dann die Frage wie es soll es weiter gehen. Ohne EG und ohne AG hast du mangels EZ auch keine weitere Krankenversicherung. heißt, Entweder dann in die Familienversicherung Deines Ehemannes falls dieser Pflichtmitglied in der gesetzlichen ist und du eben verheiratet oder selbst versichern. Status wäre dann Hausfrau. Alternativ falls Kinderbetreuung vorhanden ist kann du dich auch 3 Monate vor Ablauf des EG arbeitssuchend und arbeitslos melden - dann gibt es ALG1. Entweder für VZ oder anteilig TZ wenn du nicht wieder VZ arbeiten willst. In einigen Gemeinden gestehen die Ämter den Frauen auch 3 Jahre "Kinderzeit" zu - gerade wenn vor Ort die Kinderbetreuung nicht abgedeckt ist. In dem Falle das euer Einkommen extrem gering ist wäre dann evtl auch noch Hartz4 eine Option - auch darüber wärst du dann entsprechend krankenversichert. bei reinem Wohngeld und/oder erhöhtem Kindergeld müsstest d trotzdem anderweitig dich versichern.

Was genau und wie lange du es dir leisten kann daheim zu sein hängt eben von den oben genannten fakten ab. Du kannst EG auch strecken, dann gäbe es die halbe Auszahlung, dafür aber doppelt so lange. Und solange wie es EG gibt wärst du dann wie gesagt auch versichert. Wäre evtl auch noch eine Option.

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Re: Beschäftigungsverbot und befristeter Vertrag

Antwort von Nenilein am 06.08.2017, 23:04 Uhr

Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich nach dem Durchschnitt Verdienstes der letzten 12 Monate vor Geburt.
Da fallen dir 2 Monate weg (zwei "nuller" Monate), daher dürfte es etwas weniger sein als 67%. Liegt dein Gehalt unter einer bestimmten Grenze wird der Prozentsatz aver erhöht.
Bei mir war das der Fall und es wurde auf 79% erhöht.

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Re: Beschäftigungsverbot und befristeter Vertrag

Antwort von sabse1904 am 07.08.2017, 12:45 Uhr

Hallo

Ich bin in der 28+5 ssw und seit 1.7.17 im bv und habe auch einen befristeten vertrag bis zum mutterschutz bekommst du deinen gehalt wie gehabt der arbeitgebe holt sich das geld dabei der krankenkasse also da musst du dir keine sorgen machen das du kein geld mehr bekommst

Lg

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Re: Beschäftigungsverbot und befristeter Vertrag

Antwort von Pebbie am 07.08.2017, 16:26 Uhr

Cool.....
Dein Job scheint sehr gefährdend zu sein, wenn Dein Arbeitgeber in der 12. Woche noch nicht von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wurde.

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Re: Beschäftigungsverbot und befristeter Vertrag

Antwort von Mf2016 am 07.08.2017, 18:47 Uhr

Was willst du denn?? Hab doch gar nicht gesagt das der gefährlich ist. Und ein Verbot bekommt man nicht nur deswegen...

Man kann auch bei Überanstrengung eine bekommen.

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Re: Beschäftigungsverbot und befristeter Vertrag

Antwort von Pebbie am 07.08.2017, 20:20 Uhr

Dann überanstrengst Du Dich jetzt aber auch schon

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Re: Beschäftigungsverbot und befristeter Vertrag

Antwort von Pebbie am 07.08.2017, 20:22 Uhr

Dann überanstrengst Du Dich jetzt aber auch schon

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Re: Beschäftigungsverbot und befristeter Vertrag

Antwort von Danyshope am 07.08.2017, 21:19 Uhr

Hier muss ich leider widersprechen. bei Überanstrengung gibt es eher kein BV. Ein BV gibt es in zwei Fällen:

1.ter Fall: Der AG hat keine Arbeit welche mit dem Mutterschaftsgesetz vereinbar ist.
2ter Fall: Ein Arzt stellt fest das die Arbeit nicht weiter zumutbar ist weil Mutter und/oder Kind ansonsten massiv gefährdet wären. Und das "normale" Mittel der Krankschreibung langt nicht mehr aus.

Eine Schwangere welche per se wegen gesundheitlicher Probleme nicht arbeitsfähig ist wird in der Regel aber eine AU vom Arzt bekommen. Was eben auch bedeutete, nach 6 Wochen Krankengeld und wenn schwangerschaftsbezug, zumindestens keine Kürzung beim EG. Ob "Überanstrengung" also ein BV oder eine Au beinhaltet, erliegt dem ärztlichen Ermessen. Davon ab könnte der AG auch hingehen und ein solches BV - wenn es denn dann ausgestellt wird, auch anzweifeln. Zumal wenn die AN ihm keine Chance gibt Abhilfe zu schaffen.

Und, ein weiteres Mittel wäre auch ein Teil-BV, heißt Frau bekommt zwar für die volle zeit ihr Geld, muss aber nur einen teil der Arbeitsstunden ableisten.

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Re: Beschäftigungsverbot und befristeter Vertrag

Antwort von Mf2016 am 08.08.2017, 9:16 Uhr

Ich denke es kommt auf die Hintergründe an. Wenn jmd mehrere künstliche Befruchtungen hintereinander hatte oder FG steht die Gesundheit an erster Stelle und nicht die Arbeit. Irgendwann gibt ein Körper auf ... aber bei meiner Frage ging es auch nicht darum was sondern nur auf was man wann Anpruch hätte.

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Re: Beschäftigungsverbot und befristeter Vertrag

Antwort von sterntaler82 am 08.08.2017, 9:31 Uhr

Dann hast du nach neuem recht nur anrecht auf ne krankschreibung das bv greift da nicht

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