von MitOhneNamen, 28. SSW am 02.03.2015, 17:30 Uhr |
Arbeitsverbot
Hey.
Du schickst die Bestätigung zum Beschäftigungsverbot sowohl an die Krankenkasse als auch an Deinen Arbeitgeber und teilst das somit gleich mit. Der Arbeitgeber zahlt Dir weiterhin Deine Bezüge in vollem Umfang und holt sich den größten Teil davon von Deiner Krankenkasse wieder. 7 Wochen vor ET beantragst Du dann das Mutterschaftsgeld bei Deiner Krankenkasse, welches auch in Deinem Gehalt entspricht. Nach dem MuSchu gibts dann Elterngeld.
LG.
- Arbeitsverbot - Sina84, 18. SSW 02.03.15, 17:18
- Re: Arbeitsverbot - MitOhneNamen, 28. SSW 02.03.15, 17:30
- Re: Arbeitsverbot - sinsy, 9. SSW 02.03.15, 18:31
- Re: Arbeitsverbot - Tantechrisi, 28. SSW 02.03.15, 18:52
- Re: Arbeitsverbot - Sina84, 18. SSW 02.03.15, 18:56
- Re: Arbeitsverbot - Nele030, 28. SSW 03.03.15, 12:25