Schwanger - wer noch?

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von MitOhneNamen, 28. SSW  am 02.03.2015, 17:30 Uhr

Arbeitsverbot

Hey.
Du schickst die Bestätigung zum Beschäftigungsverbot sowohl an die Krankenkasse als auch an Deinen Arbeitgeber und teilst das somit gleich mit. Der Arbeitgeber zahlt Dir weiterhin Deine Bezüge in vollem Umfang und holt sich den größten Teil davon von Deiner Krankenkasse wieder. 7 Wochen vor ET beantragst Du dann das Mutterschaftsgeld bei Deiner Krankenkasse, welches auch in Deinem Gehalt entspricht. Nach dem MuSchu gibts dann Elterngeld.
LG.

 
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