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Sorgerecht

Thema: Sorgerecht

Hallo liebe Forum-Muttis und vatis! Also ich hatte gerade eine hitzige Diskussion über das sorgerecht fürs Baby mit dem Kindsvater, von dem ich nun schon länger getrennt bin. Es ging ums sorgerecht fürs Kind. Ich möchte das alleinige und er das gemeinsame. Ich weiß aber jetzt schon das er mir da immer Probleme machen wird wenn wir das gemeinsame sorgerecht haben, wenn ihm was nicht passt. Deswegen was kann ich machen das ich das alleinige sorgerecht bekomme? Es ist nicht meine Absicht ihm das kind wegzunehmen, ich möchte nur das beste für unser Kind. Danke schonmal für eure Hilfe!

von Rebecca26 am 02.01.2015, 21:39


Antwort auf Beitrag von Rebecca26

Also, ich hatte mich damals auch erkundigt. Aber bei uns fällt das weg, da wir noch vor der Geburt heiraten werden. Das Jugendamt sagte mir am Telefon, ohne dein Einverständnis kann der Kindsvater nicht das Sorgerecht beantragen. Er müsste in dem Sinne Gerichtlich vorgehen. Ich weiß ja nicht was da vorgefallen ist, aber ich würde trotzdem ihm noch eine Chance geben, damit er beweisen kann das er auch besser sein kann. Gerade des Kindes wegen, da ein Kind nicht nur eine Mutter braucht, sondern auch ein Vater,

von strange1993 am 03.01.2015, 05:13


Antwort auf Beitrag von Rebecca26

Also da ihr getrennt seit und euch jetzt schon zankt solltest du es einfach behalten. Denn ab der Geburt bist du allein Sorgeberechtigt. Das Sorgerecht muss man gemeinsam beim Jugendamt teilen lassen wenn man möchte oder er klagt es sich gerichtlich ein. Dann wird er es aber bekommen sollte denn lt. Gericht keine gefährdung vorliegen. Ausserdem bis auf die ein oder andere Unterschrift die er mit Sorgerecht leisten darf hat er auch nicht viel davon. Aufenthalte bestimmst du und ärztliche dinge bis auf geplante OP's entscheidest auch du. Sollte er mal Sorgerecht haben und dir Unterschriften verweigern ist das auch nicht dramatisch die kann man sich beim Gericht dann holen. Und wenn das Gericht das öfter machen müsste kannst du ihm das Sorgerecht wegnehmen lassen. Also mach dir da keinen Stress. Lass dich da auf keine Diskussion mit ihm ein. Er darf gerne Papa sein für sein Kind. Er hat auch ohne Sorgerecht Rechte an seinem Kind wie Umgang. Alles wird gut. Es ist noch so viel Zeit. Versuch ihn erstmal zu beruhigen denn einmal muss er zum Amt gehen nämlich zum Vaterschaftanerkennen und das geht schon vor der Geburt. Falls er fragt sage ihm das Sorgerecht kann man später noch machen. Das kann man jederzeit teilen lassen. Du kannst dich auch bei unsicherheiten beim Jugendamt beraten lassen. Die helfen dir gern auch mit den Schwierigkeiten beim Kindsvater. Ihr könnt auch gemeinsame Gespräche beim Jugendamt führen. So hast du jemanden an deiner Seite falls er unfair wird und jemanden der sich mit allem auskennt. Ich hab übrigens bei meinen beiden grossen das Sorgerecht alleine und nur beim kleinen nun geteilt. Da der Papa schon mit seinen anderen Kindern oft bewiesen hat das er immer egal ob getrennt oder zusammen da sein wird. Puh ist lang geworden ich hoffe ich konnte dich etwas beruhigen.

von trauriger-engel am 03.01.2015, 14:27


Antwort auf Beitrag von Rebecca26

Das SR hast erstmal du allein, wenn ihr nicht verheiratet seid. Wenn er allerdings das halbe SR will und du ihm nicht Kindeswohlgefährdung nachsagen kannst wird er das halbe SR bekommen. Was für Probleme erwartest du denn? Du wirst bei ganz wichtigen Dingen seine Zustimmung brauchen, am alltäglichen ändert sich aber nichts.

von mf4 am 03.01.2015, 19:18


Antwort auf Beitrag von mf4

Hallo nochmal! Ich weiß es liegt zur zeit keine Gefährdung vor das ich das sorgerecht alleine behalten kann. Ich möchte einfach das beste für mein Kind und hab einfach angst das er mir und dem Kind bei wichtigen Sachen nicht einverstanden sein wird wie z.B. schule etc... Das Kind will ich ihm ja auch nicht wegnehmen, er soll ja für sein Kind da sein und das Kind soll seinen richtigen Vater nunmal auch kennenlernen. Er droht mir ja auch gerichtlich gegen mich vorzugehen, das er mir das sorgerecht entziehen will wenn ich ihm nicht das halbe sorgerecht genehmige, hetzt sogar andere Leute gegen mich auf, die nichts damit zu tun haben... es ist wirklich kompliziert und hab zur zeit auch richtig Ängste das ich nachts nicht mehr richtig zur ruhe komme, alte Sachen wieder mit hochkommen und ich habe zwar Depressionen, nehme aber keine antidepressiva. Was soll ich bloß tun..?

von Rebecca26 am 04.01.2015, 14:21


Antwort auf Beitrag von Rebecca26

Wenn das Kind bei dir lebt und du möchtest eine nahe gelegene Schule z.B. Was meinst du denn? Er bekommt dann sicher nicht das Recht, es in einer Schule 40km entfernt anzumelden. Sieh es mal anders... wenn es dir mal nicht gut geht, oder du einfach mal Freiraum brauchst hat das Kind jemanden, der eben so für es sorgen kann wie du... so ein Vater muss nichts negatives sein... ich bin Alleinerziehend und weiß von was ich rede. Würde man mir mein SR entziehen wollen würde ich zur Bestie (und ich bin ganz sicher friedliebend)... ohne Grund SR entziehen geht nun mal nicht und nach dem heutigen Recht hat der Vater das Recht, wenn er das Kindeswohl nicht gefährdet. Ich habe das alleinige SR für meine Kinder aber würde der Vater es haben wollen könnte ich es nicht verhindern und hätte auch keinen Grund ihm etwas schlimmes die Kinder betreffend vorzuwerfen... er und ich sind ganz sicher nicht wie Freunde... aber beide Eltern und das muss man trennen können.

von mf4 am 04.01.2015, 17:15


Antwort auf Beitrag von Rebecca26

Was die Schule betrifft - ich weiß ja nicht wo du wohnst - aber bei uns ist es so, dass das Kind die Grundschule besuchen muss, in deren Einzugsgebiet man wohnt. Bei uns sind das 3 Schulen, die jeweils zum Einzugsgebiet gehören und damit ist das Risiko, eine Schule zu erwischen, die weit weg von zu Hause ist, minimalisiert. Aber an die erste Schreiberin: hat man mit dem geteilten Sorgerecht nicht auch ein gemeinsames bzw. geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht? Oder täusche ich mich da?

Mitglied inaktiv - 04.01.2015, 22:07


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Ja hat man... das ABR könnte man aber für sich einfordern ohne das ganze SR zu entziehen.

von mf4 am 04.01.2015, 22:19


Antwort auf Beitrag von mf4

Was sagte auch frau bader? Elterngeld gibt es als AE mit gemeinsamen SRnur dann 14monate, wenn mind.das ABR bei einem liegt...

von 32+4 am 04.01.2015, 23:25


Antwort auf Beitrag von Rebecca26

Also bei teilung wurde mir das so gesagt. Und auch meine Anwältin meinte das so zu mir. ??? Keine Ahnung ehrlich gesagt. Elterngeld bekommt man bei geteiltem SR nur 12 Monate. So steht es im Bescheid. 14 nur bei alleinigem SR und AE.

von trauriger-engel am 05.01.2015, 09:48


Antwort auf Beitrag von Rebecca26

Huhu, mal ne andere Sache: Vielleicht solltest du mit deinem Ex-Freubd noch einmal vernünftig reden. Ich kann mir vorstellen, dass er einfach Angst hat, dass du ihm das Kind quasi wegnimmst, das du es ihm vorenthältst, das ihr euch mal streitet und er nichts mehr von seinem Kind hat. Denn auch wenn du es in dir trägst ist es auch seines und er hat Ängste. Könnte ich mir zumindest vorstellen. Es ist ja auh so, dass wenn er wegziehen sollte, dass er dann trotzdem wichtige Unterschriften setzen muss. Vielleicht redest du noch einmal mit ihm und erklärst ihm das mit der Unterschrift und dem Elterngeld. Ich glaube wenn du vernünftig mit ihm redest erreichst du mehr als wenn du ihm gleich sagst das du das alleinige Sorgerecht möcjtest- ich glaube da würde ich auch misstrauisch werden und auf das gemeinsame bestehen.

Mitglied inaktiv - 10.01.2015, 23:45