Schwanger unter 20

Forum Schwanger unter 20

Mutterschutz in der Ausbildung

Thema: Mutterschutz in der Ausbildung

Hey also ich bin 17 jahre alt in einer Ausbildung und gerade in der 29ssw und ich soll bis zu zwei wochen vor der geburt noch zur berufsschule und 2 wochen nach der geburt wieder hin . ist das so rechtens?

von leanicolai am 14.01.2016, 17:24


Antwort auf Beitrag von leanicolai

Machst du denn eine rein schulische Ausbildung? Wenn ja, dann ist das insofern rechtens, weil es für Schülerinnen keinen Mutterschutz in diesem Sinne gibt, allerdings ist das jetzt bei mir so (ich gehe noch normal in die Schule, aber es wurde mir gesagt das es bei rein schulischen Ausbildungen auch so ist), das ich in den Mutterschutz gehen kann und wieder kommen kann wie ich will, ich muss nur einen formlosen Antrag stellen. Sprich: Wenn ich jetzt in der 33. Ssw schon in den Mutterschutz will kann ich gehen, ich kann aber auch in der Schule sitzen bis die Fruchtblase platzt und kann einen Tag nach der Geburt (total realistisch ), aber auch erst 10 Wochen nach der Geburt wieder in die Schule gehen. Rechtens ist das ganze nicht, wenn du in einem Ausbildungsbetrieb beschäftigt wirst (auch wenn du die 4 Wochen nur Berufsschule haben solltest). Der Reguläre Mutterschutz beginnt 6 Wochen der Geburt (34+0) und endet 8 Wochen nach der Geburt (Also nicht nach et, sondern wirklich ab dem Tag der Geburt. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und das sich alles klärt :)

von AkiS17 am 14.01.2016, 22:48


Antwort auf Beitrag von leanicolai

Huhu, wie das mit der rein schulischen Ausbildung aussieht weiß ich nicht, habe aber eben gegooglet und bei allem scheint AkiS17 recht zu haben. Bei einer nicht-schulischen Ausbildung sind es 6 Wochen vor der Geburt (freiwillig, musst du nicht nehmen) und 8 Wochen nach der Geburt (Pflicht). Je nachdem ob du Zwillinge (Drillinge etc.) bekommst verlängert sich die Zeit entsprechend.

von Kerusa am 05.03.2016, 12:15