Schwanger unter 20

Forum Schwanger unter 20

Hilfe :)

Thema: Hilfe :)

halloooo .. hab da mal ne frage und zwar ich werde nächsten Monat 20 und hab ne 10 Wochen alte Tochter .. gab leider noch keine Ausbildung aber meine Mutter hat mir angeboten die kleine zu betreuen damit ich eine Ausbildung machen kann . ich wohne noch bei meinen Eltern . aber ihr kennt saß bestimmt .. ihr übernimmt jetzt Verantwortung und wollt jetzt auf eigenem Beinen stehen und dazu gehört auch ne Wohnung. zum Unterhalt vom Erzeuger will ich gar nix sagen er ist es nicht der Rede wert ist auch offiziell das es keinen " Vater " gibt also fällt der unterhält ja weg. was hat man denn noch alles für Möglichkeiten? danke im voraus :)

von mmimaya14 am 18.03.2014, 19:09


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

Kein Jugendamt oder anderes wird für das Kind zahlen, wenn es einen Vater gibt, der da ist und von dem Ämter das Geld zurück fordern können. Da wirst du den Vater angeben müssen... es sei denn du kannst auf die Kohle verzichten. Wie willst du ausziehen und dann ohne Kinderbetreuung eine Ausbildung machen? Du willst jede menge allein aber so wird das nichts.

von mf4 am 18.03.2014, 19:15


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

Freue mich über Antwort.

von Sternenschnuppe am 18.03.2014, 22:58


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

Ist doch egal, warum es offiziell keinen Vater gibt, das geht uns ja nichts an und war nicht Teil ihrer Frage. Der inoffizielle Vater soll zahlen.

von nuknuk am 19.03.2014, 12:39


Antwort auf Beitrag von nuknuk

So egal ist das nicht... wenn man auf einem Amt Geld will, dass jemand anderer zahlen müsste muss man schon sagen wer der Vater ist. Das Amt holt sich dann die Kohle vom Vater zurück.

von mf4 am 19.03.2014, 15:01


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

also.. Nein ich möchte kein Geld vom Amt. das ist mir schon bewusst das ich mich dann um den Unterhalt kümmern muss. aber ich möchte ja nichts beziehen .. von daher ist das ja jetzt egal. und nein .. meine Mutter übernimmt auch wenn ich ausziehe die Betreuung. . nur weil ich nicht mehr Zuhause wohne heißt das ja nicht das sie das dann nicht mehr machen kann. ich ziehe ja nicht weit weg ich würde mir schon was in der nähe suchen. also Betreuung ist definitiv gesichert.

von mmimaya14 am 19.03.2014, 17:21


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

Von Ausbildungsgehalt und ohne Kindergeld willst du allein mit Kind wohnen? Bei einem Ausbildungsgehalt von 1000 Euro und kleinster Miete machbar... aber sonst wüsste ich nicht wie.

von mf4 am 19.03.2014, 17:39


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

Wieso denn ohne Kindergeld? ich bekomme doch Kindergeld .. und es das sagt doch niemand. meine frage War doch was ich NOCH für Möglichkeiten habe um eine Wohnung zu finanzieren .. oder irre ich mich da jetzt? das ist von ausbildungsgehalt. keine Wohnung mit Kind finanzieren kann ist mir klar.

von mmimaya14 am 19.03.2014, 20:58


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

Kindergeld bekommst du wie jeder der ein Kind hat. Unterhalt bekommst du nicht... für UH-Vorschuss oder H4 fürs Kind wäre interessant von wem Jugendamt oder Jobcenter das Geld zurückfordern kann... den Herren willst du aber verschweigen.

von mf4 am 19.03.2014, 21:15


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

Kein Unterhalt vom Vater. Keine Ausbildung bis jetzt. Willst kein Geld vom Amt. Von den Eltern möchtest du unabhängig sein. Was erwartest du für Ratschläge? Du könntest im Lotto gewinnen, reich erben oder dir jemand anderen suchen, der dein Leben finanziert. Mal ganz im Ernst, Unabhängigkeit ist toll, wenn man sie sich leisten kann. Mach eine Ausbildung und freu dich, wenn du so lange noch Zuhause wohnen DARFST. Sonst bist du vielleicht von deinen Eltern unabhängig, dafür zahlt die Gesellschaft für dich. Ohne Zuschüsse vom Amt wird es wohl kaum gehen. Woher glaubst du kommt Wohngeld? Du könntest sicher Zuschüsse beantragen, die kommen dann aber vom Amt... Ev.

von Ev71 am 19.03.2014, 21:23


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

Wenn ja dann weißt Du auch dass Du das nicht bezahlen kannst ohne Unterhalt und Staat. Und der Staat springt eh nur ein wenn Du den Vater angibst. Du fragst doch nach Möglichkeiten in Deinem Post. Wenn die aufgezählten nicht für Dich passen dann bleibt es wie es Ist.

von Sternenschnuppe am 20.03.2014, 15:14


Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ohne genug eigenes Einkommen und ohne Hilfe von Ämtern anzunehmen bzw. Angaben zu machen um diese Hilfen zu bekommen... hm... da fällt mir nur ein... Banküberfall... oder so.

von mf4 am 21.03.2014, 10:01


Antwort auf Beitrag von mf4

Mit vergittertem Ausblick ;-) Also, erzähle doch mal wie Du Dir das vorstellst mit etwa 800€ ( in der Ausbildung bekommst Du meine ich auch wieder Kindergeld ) ein Leben mit Kind zu finanzieren.

von Sternenschnuppe am 21.03.2014, 15:43


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

ist, das frau den Vater "nicht angeben" will. Wieso nicht? Aus falschem Scham? Aus Angst, weil "er" die junge Mutter unter Druck setzt? Weil frau es tatsächlich nicht weiß? Weil da etwas gewaltvolles geschehen ist, das frau nun so verdrängen möchte? Der Unterhalt steht dem Kind zu, genauso auch das Wissen, wer der Vater ist. Es ist das Recht und das Geld des Kindes, das man im Arm trägt. Es geht darum, das genau dieses Kind später eine gute Ausbildung bekommt, es geht auch um Erbansprüche. Es geht um dieses eine Kind, für das ihr auch für diese Angelegenheiten verantwortlich seid. Daher verstehe ich nicht, wieso man als Mutter auf diese berechtigten Unterhaltsansprüche zum Schaden des eigenen Kindes verzichtet. Das geht jetzt nicht direkt an die AP, sondern ich lese das gerade hier recht häufig und daher an alle, die es betrifft: Werdet in diesem Fall endlich erwachsen, überwindet Eure Angst, Euren Scham, Euren Stolz und kämpft für die Rechte Eurer Kinder!

Mitglied inaktiv - 21.03.2014, 15:50


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

?

von mf4 am 21.03.2014, 16:27


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

Es wird so sein. Du hast dein Gehalt (was nicht sehr viel sein wird) Du bekommst das Kindergeld für deine Tochter Wenn du in der Ausbildung bist und alleine wohnst auch dein Kindergeld Und wenn du dann Hilfe brauchst wegen deiner Miete Musst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen da wird aber geprüft ob dein Vater/Mutter dir Unterhalt bezahlen muss. Und des ist gar nicht so einfach wie man sich das vorstellt es kommen zur Miete auch noch Nebenkosten (Müll, Strom usw.) Ich erlebe das gerade selber deswegen weiß ich von was ich rede und des was du dir vorstellst ohne unterhalt für dein Kind ohne deine Eltern und ohne das Amt das zu finanzieren ist fast unmöglich !

von Babybauch1993 am 21.03.2014, 22:20


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

Also jetzt mal ehrlich .. meine frage War was ich für Möglichkeiten habe .. es ist doch total egal was mit dem Vater ist oder? und das wenn ich zum Amt geh den Vater angeben muss ist mir bewusst. und ich habe nicht vor mir jetzt sofort eine Wohnung zu nehmen wenn nichts in trockenen Tüchern ist. ich will mir schon erstmal eine Ausbildung suchen dann damit anfangen und dann das dann erstmal ein paar Monate durchziehen .. ich komm dann nach Haus nach der Arbeit und Kummer mich um keine Tochter .. ich wollte mich einfach nur schonmal ein bisschen informieren .. und damit jetzt keine Fragen mehr darüber auftauchen .. den Kindsvater gibt es nicht mehr er ist vor 4 Monaten verstorben .. ich kann ja nicht wissen das man hier alles angeben muss. es kann ja viele Gründe geben das ich sage das es keinen Vater gibt ..Aber ich hab gedacht das man das so hinnimmt und auf meine frage antwortet und die War ' was für Möglichkeiten' ich hatte nie wirklich vor auszuziehen .. ich habe mir ( ich bin 100 pro) nicht die einzige ) gedacht das es mit Kind angenehmer wäre wenn ich in eine Wohnung ziehen würde .. ich bin hier mit meiner Tochter .. Mama Papa und mit meinen 2 kleinen Geschwistern 4 und 7 Jahre .. meine tochter ist 11 Wochen alt. und meinen Geschwistern immer zu sagen das die leise sei sollen saß geht nicht immer .. naja .. ist jetzt alles beantwortet. ?!:D

von mmimaya14 am 22.03.2014, 22:31


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

Das macht schon einen Unterschied, denn in dem Falle gibt man natürlich an, dass das Kind Halbwaise ist und dann bekommt es zusätzlich auch noch Geld. Warum du so pampig wirst, wenn man nachfragt um antworten zu können weiß ich nicht. Mach mal Ausbildung und schau, ob du die Power dann noch hast auszuziehen und ganz allein für dein Kind zu sorgen. Es ist noch winzig, der Stress kommt erst noch.

von mf4 am 23.03.2014, 19:47


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

und ich habe nie gesagt saß ich ausziehen will .. ich habe gefragt was es für Möglichkeiten gibt damit ich schonmal ein bisschen informiert bin .. ich habe einfach gefragt ob ihr das kennt .. ihr müsst jetzt Verantwortung über nehmen und dazu gehört wohl oder übel auch ein Haushalt .. ob ich jetzt ausziehe oder on 3 Jahren .. ich habe nicht vor mir fast 20 Jahren mit einem 11 Wochen alten Kind auszuziehen. . wie gesagt .. es War eine FRAGE. . wenn dann ( wenn ich Glück hab) dieses jahr ne Ausbildung und in spätestens 3 Jahren ausziehen wenn ich eine abgeschlossene Ausbildung habe

von mmimaya14 am 22.03.2014, 22:36


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

Sorry, glaube ich nicht. Im Startpost schreibst Du noch er ist nicht der Rede wert. Wäre er tot hättest Du das gleich geschrieben und nicht abwertend über einen Toten gesprochen. Du fragst also nach Möglichkeiten für in 3 Jahren ? Im gleichen Atemzug schreibst Du dass es nicht so weitergehen kann dass Deine kleinen Geschwister leise sein sollen ? Passt auch nicht. Um Dir zu sagen welche Möglichkeiten Du hast muss ! man die Fakten wissen. Die willst Du nicht nennen. Genauso lustig wie : Ich sag Euch nicht was ich Brutto ( das ist das so noch nix abgezogen ist ) verdiene, wisst ihr was da Netto ( das ist das was man aufs Konto bekommt ) rauskommt ? Steuerklasse verrate ich auch nicht. Wir wollten Dir helfen, anstelle mal zu überlegen wirst Du pampig, Sehr reif !

von Sternenschnuppe am 23.03.2014, 20:17


Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

hier will uns jemand richtig verkackeiern

von mf4 am 23.03.2014, 21:39


Antwort auf Beitrag von mf4

Wenn das Kind später mal nach seinem Vater fragt würde ich den Wortlaut noch einmal überdenken.. er ist tot aber nicht der Rede wert

von mf4 am 24.03.2014, 10:24


Antwort auf Beitrag von mmimaya14

.... So sprichst du hier über den Verstorbenen? Respektlose Göre!!

von MAMAundPAPA2013 am 25.03.2014, 11:10