Schwanger unter 20

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Ich brauche euren Rat :( !

Thema: Ich brauche euren Rat :( !

Hallo Leute, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe hier schon mal geschrieben, dort hatte ich das "Problem" dass ich dachte wir können dem Krümel in meinem Bauch nichts bieten, da es 1. nicht geplant war und 2. ich keine Berufsausbildung habe. Ich wurde dann aber ermutigt das man das sehr wohl hin bekommt. Zu diesem Zeitpunkt sah unsere Situation so aus : Ich war in einem Sonnenstudio als 450 Euro Kraft angestellt und mein Freund ist Ausgelernter Maler und hat zu diesem Zeitpunkt in der Firma als Festangestellter gearbeitet in der er auch gelernt hat. Ich bin 18 und mein Freund 21, er wird jetzt im April 22. Seit meinem letzten schreiben hier ist aber eine menge passiert.. Nun, ich wurde gekündigt, da meine Arbeitgeberin mich schwanger nicht haben wollte ( und ich hatte keinen Vertrag bei ihr ) und mein Freund hat vor 1-2 Wochen seine Kündigung bekommen da in der Firma Arbeitsmangel herrscht. Sein Chef konnte ihm leider nicht versprechen das er ihn wieder einstellen kann wenn wieder mehr zutun ist, da er der letzte war der dort eingestellt worden ist, wird er natürlich auch der letzte sein der wieder zurück kommt wenn wieder mehr arbeit ist. Unsere Situation jetzt : Wir wohnen in einer 3 Zimmerwohnung, ich verdiene nichts und mein Freund muss nächste Woche zum Arbeitsamt und klären wie das nun weiter geht. Mit dem Arbeitslosengeld was er dann bekommen wird kommen wir aber nicht und ich mache mir nun totale Sorgen. Habe ich eventuell Anspruch auf irgendwelche Gelder ? Harz 4 oder sonstiges weiß das jemand ? :( Ich bin echt am ende, wenn das so weiter geht können wir nächsten Monat nicht mal mehr unsere Miete noch bezahlen.. Danke schon mal für die Antworten, ich hoffe mir kann wer helfen :/

von Bella2404 am 19.01.2015, 15:15


Antwort auf Beitrag von Bella2404

beraten lassen! ganz schnell! hier kann dir niemand sagen wieviel anspruch du auf was hast. arbeitssuchend melden und mal bei caritas anrufen

von mellomania am 19.01.2015, 16:52


Antwort auf Beitrag von Bella2404

Wenn euer arbeitslosengeld nicht ausreicht um euren bedarf zu decken habt ihr selbstverständlich anspruch auf H4, du bist schwanger und so wie ich weiß steht dir ein mehrbedarf von rund 60 euro pro monat zu! Auch bei der erstausstattung wirst du unterstützt! Ich würde mich bei der arge informieren, du hast ja bestimmt ne lohnabrechnung um deinen anspruch auf arbeitslosengeld zu berechnen! Alles gute

von summerlove am 19.01.2015, 23:01


Antwort auf Beitrag von Bella2404

Also, auch ohne schriftlichen Vertrag hast du einen Arbeitsvertrag, das vorweg. (http://www.betriebsrat.de/portal/lexikon-fuer-die-taegliche-betriebsratsarbeit.html/do/lexikondetail/letter/A/shortlink/arbeitsvertrag) Sie darf dir also nicht kündigen. Schreib sofort einen Brief, in dem du weiterhin deine Arbeitsleistung zur Verfügung stellst und der Kündigung widersprichst, Per Einschreiben mit Rückschein senden. Rasch, damit du keine Fristen versäumst. Dann ab zum Anwalt (vorher ggf beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen, dann zahlst du nur 10€ für den Anwalt, da musst du deine Einkünfte oder eben keine offenlegen für), beraten lassen (eine erste Beratung gibt dir Frau Bader hier im Expertenforum Recht). Dann bei der Arge melden, euer Einkommen offenlegen, ihr bekommt dann vermutlich unterstützend Harz4 und ggf die Miete übernommen mit etwas Glück. Und Zuschüsse zur Erstausstattung es gibt. Danach dich erkundigen, welche Stiftungen es gibt (caritas fällt mir ein, es gibt aber etliche), die einer Frau in Not Zuschüsse anbieten (geht aber manchmal nur bis zur Anmeldung bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche, einmal 20.???). Dein Freund hat sich bereits arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet? Hat seine Firma einen Betriebsrat? Möglicherweise kann er gegen die Sozialauswahl Einspruch einlegen (weil Alleinverdiener, du schwanger, soziale Härte usw), das macht der Betriebsrat mit ihm, einfach auch beraten lassen. Ich wünsche euch ganz viel Kraft.

von tanzmit am 20.01.2015, 07:24


Antwort auf Beitrag von Bella2404

Oje, in deiner haut möchte ich nicht stecken! Aber zuerst, es stimmt, deine chefin DARF dir nicht kündigen. Ich arbeite auch auf 450 Euro Basis und habe mit einer befreundeten Anwältin für arbeitsrecht gesprochen, bevor ich es damals meiner Chefin gesagt habe! Lege schriftlich per Einschreiben wiederspruch wegen der Kündigung ein! Und mach dir keine Sorgen, was euer zukünftiges Arbeitsklima angeht! Jeder Frauenarzt schreibt dir ein Berufsverbot aus, wenn das Arbeitsklima furchtbar ist, weil du und das Kind dann leiden und das kommt deiner sogar Chefin entgegen, weil sie dann über die Umlage 2, soweit ich das mim Namen noch weiß, jeeeden cent deines Gehalts wieder bekommt! Ich bin im Berufsverbot und das obwohl meine Chefin nicht wie deine war und krieg den Durchschnitt meiner letzten drei Monatseinkunfte jeden Monat von der Arbeit und die von der Knappschaft zurück! Kein Arbeitsvertrag stellt dich sogar ziemlich gut, weil du dann definitiv alle Rechte hast! Außer du hast schwarz gearbeitet! Problematisch könnte es nur evtl werden, wenn du noch kein halbes jahr dort arbeitest, aber auch dann würde sie sich sehr schwer tun!!! Und das mit deinem Freund stimmt auch, er kann wegen deiner ss wiederspruch gegen die Kündigung einlegen, sollte sich da aber beim Amt und Anwalt erkundigen. .. Jetzt zum Zuschuss. Es gibt die Mutter-Kind Stiftung. Aus der nimmt jede stelle, egal an wen du dich wendest (Caritas und jeder ss Beratung wie donnum vitae, pro familia und co) die Gelder! Du bekommst dort bis zu 2000 Euro für die Erstausstattung, solange ihr gemeinsam monatlich nicht mehr als rund 1700 netto habt... die anderen Zuschüsse bekommst du zwar vom Amt und co, da kann dir aber die ss Beratung am besten sagen für was man sich wohin wenden muss...also geht definitiv zur ss Beratung und das sehr schnell! Im Akutfall bekommst du diese Woche ohne Probleme da einen Termin! Jetzt drücke ich dir feste die Daumen das alles klappt! Versuche ruhig zu bleiben! Du weißt nicht was kommt, vllt findet dein freund ja schnell einen neuen Job ;) Ganz liebe grüße

von tantenana am 20.01.2015, 10:29


Antwort auf Beitrag von Bella2404

Achso und wegen deinem Job, du brauchst da nicht mal zwingend von Anfang an gleich einen Anwalt. Schreib in deinen Wiederspruch, dass du dich Notfalls an das Gewerbeaufsichtsamt wendest! Das macht mega Druck, weil sie da richtig Stress, auch für die Zukunft, kriegen kann!!! ;)

von tantenana am 20.01.2015, 10:32


Antwort auf Beitrag von Bella2404

Hallo, auch 450-Euro-Kräfte geniessen den vollen Schutz, wenns ie schwanger werden. Sprich: Du bist ordentlich unkündbar. Du musst innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung 1. Mitteilen, das Du schwanger bist Am besten schriftlich. Einfacher eingeschreibener Brief reicht, das belegt den Zugang. Billiger: Brief vor Zeugen eintüten und den Umschlag ebenfalls mit Zeugen einwerfen / übergeben. Belegt auch den Zugang 2. Innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung Klage beim Arbeitsgericht! Ganz wichtig: das ist eine absolute Ausschlussfrist. Ist die Frist weg, sind Deine Ansprüche auch weg. Beim Arbeitsgericht entstehen keine Gerichtksoten, Du bekommst hier sog. Prozesskostenhilfe. Formulare gibt im Netz, die Anwältin wird Dich beraten bzw. hat auch Formulare da. Also nochmal: 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung hast Du Zeit, etwas zu unternehmen. Hast Du keine schriftliche Kündigung, bis Du noch gar nicht gekündigt. Jedenfalls nicht wirksam. Mach was draus, Moehre

von Moehre700 am 20.01.2015, 13:36